An der A3-Ausfahrt zur B13 in Randersacker lagert seit mehreren Jahren ein riesiger Erdhügel. Dieser verdeckt mit seiner Höhe die Sicht zur Autobahn. Mehrmals berichtete die Redaktion über den Hügel - neben einer Überschüttung des neuen Katzenbergtunnels in Würzburg standen auch eine Begrünung des Hügels oder der Bau eines Pendlerparkplatzes als Lösung zur Debatte.
Eigentlich sollte das Thema im Herbst 2022 abgeschlossen sein. Dem war nicht so. Nun soll 2024 ein Planfeststellungsverfahren beantragt werden.
Derzeit laufen Abstimmungen mit Fachbehörden
Laut Maria Schraml von der Autobahn GmbH in Nürnberg habe man die Planung um den Erdhügel seit 2022 intensiviert. Außerdem sei ein Ingenieurbüro für Landschaftsplanung beauftragt worden. Gemeinsam mit diesem wolle man Lösungen für eine optisch verträgliche Gestaltung untersuchen.
Die rund 28 Meter hohe Ablagerung ist überschüssiger Abraum der mittlerweile fertiggestellten Baustelle des Katzenbergtunnels der A3 zwischen den Würzburger Stadtteilen Heidingsfeld und Heuchelhof. Anfangs war der Erdhügel als Zwischenlagerung geplant, mit dem Material sollte die Tunnelröhre wieder bedeckt werden. Inzwischen ist klar, dass es sich hierbei um eine dauerhafte Ablagerung handelt. "Nach Abschluss der derzeit laufenden Abstimmungen mit Fachbehörden, in denen technische Fragen wie beispielsweise Entwässerungsmaßnahmen behandelt werden, soll die Planung der Gemeinde Randersacker vorgestellt werden", berichtet Schraml.
Was nun mit dem Erdhügel geschehen wird, bleibt erst einmal weiter offen
Dem Bürgermeister von Randersacker Michael Sedelmayer sind bisher keine neuen Pläne bekannt, erklärt er auf Nachfrage der Redaktion. Er hoffe aber, dass man baldmöglichst Lösungen finde. Die Autobahn GmbH kündigt zumindest an, dass voraussichtlich in diesem Jahr ein Planfeststellungsverfahren beantragt werde.
Laut Schraml sei dieses Planfeststellungsverfahren das Baugenehmigungsverfahren für Straßenbauvorhaben unter anderem an Bundesautobahnen. Das Verfahren wird in Bayern von der Bezirksregierung durchgeführt. "Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird die rechtliche Grundlage für die Arbeiten geschaffen", erklärt Schraml. Zum Inhalt des Verfahrens könne die Autobahn GmbH aber zum aktuellen Zeitpunkt keine Auskunft geben, sagt sie. Was also nun mit dem Hügel geschehen wird, bleibt erst einmal weiter offen.
Bei privaten Bauvorhaben undenkbar. Beim Staat kein Problem und dann wundert man sich über verloren gegangenes Vertrauen in die Institutionen?