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Leinach
Das Trinkwasser wird in Leinach teurer
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 16.10.2024 16:34 Uhr

Was sich in der vorigen Sitzung des Gemeinderates in Leinach bereits abzeichnete, bestätigte sich beim neuerlichen Treffen. Auf Grundlage der von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder, Veitshöchheim vorgelegten Kalkulation erfolgte einstimmig der Beschluss zu dem schon zum November beginnenden neuen Abrechnungszeitraum für den Bezug von Trinkwasser und die Abwasserentsorgung. Hierbei sind die Kommunen zur Kostendeckung gesetzlich verpflichtet. Daraus resultiert wie auch für die Friedhofsgebühren eine spürbare Anhebung.

Die Neukalkulation des Entgeltes für den Bezug von Trinkwasser erfolgte insbesondere unter Berücksichtigung des mit Jahresbeginn 2025 durch die Fern-Wasserversorgung Mittelmain (FWM) im dritten Jahr in Folge auf dann 2,15 Euro je Kubikmeter angehobenen Einkaufspreises für die Kommunen. Der Empfehlung des Büros folgend, verteuert sich der Preis je Kubikmeter Trinkwasser somit von aktuell 2,45 Euro auf 3,87 Euro.

Die notwendige Anhebung des Entgeltes für Trinkwasser kann von den Verbrauchern jedoch zumindest vorläufig durch eine Senkung der Gebühren zur Abwasserentsorgung kompensiert werden. Diese sinkt nach dem Kalkulationsergebnis von 2,12 Euro je Kubikmeter auf 1,29 Euro. Bei den bekannten, aber noch nicht bezifferten notwendigen Investitionen in die Schadensbehebung der Ortskanalisation ist jedoch auch hier eine ebenfalls deutliche Anhebung absehbar. Das an die Abwassergebühren gekoppelte Entgelt für das Niederschlagswasser auf befestigten privaten Flächen reduziert sich ebenfalls von 0,27 Euro auf 0,19 Euro je Quadratmeter. Der neue Kalkulationszeitraum gilt ab kommenden November bis Ende Oktober 2027.

860 Euro für ein Einzelgrab

Kalkulationsvorschläge legte das Fachbüro auch bezüglich einer Anpassung der Friedhofsgebühren vor. Diese sollten ebenfalls kostendeckend gestaltet sein, was eine deutliche Anhebung zur Folge gehabt hatte. Deshalb stellte Bürgermeister Arno Mager (UBL) dem Gremium in diesem Zusammenhang die Grundsatzfrage: Ist eine Anhebung gewünscht oder soll ein politische motivierte Festsetzung erfolgen? Zur annähernden Kostendeckung schlugen die Fraktionen von CSU und CFW eine generelle Anhebung von maximal 20 Prozent vor. Am Vorschlag des Fachbüros orientiert, verständigte sich das Gremium letztlich auf eine nach unten gerundete Festsetzung. Somit belaufen sich die künftigen Gebühren für ein Einzelgrab auf 860 Euro, das Familiengrab 1200 Euro, ein Urnengrab 600 Euro sowie die Grabstätte in der Friedwiese 415 Euro. Die Beschlussfassung erfolgte denkbar knapp mehrheitlich bei acht  zu sieben Stimmen.

Hinsichtlich der anstehenden Heizperiode und des damit verbundenen Brennholzbedarf gibt es für die Verbraucher im Leinachtal nach entsprechender Beschlussfassung des Gemeinderates ein positives Signal. Trotz der allgemein konstant hohen Energiekosten votierte das Gremium für die Beibehaltung der bisherigen Preise für den Bezug von Brennholz auch kommenden Winter. Somit bleibt der Preis für Scheitholz von 105 Euro je Ster ebenso unverändert wie der für Polterholz von 70 Euro je Festmeter. Allerdings erfolgte durch den Gemeinderat keine konkrete Festlegung zur Einschlagsmenge. Diese soll sich nach Auskunft von Kämmerer Michael Kurz unter dem Aspekt der bestehenden Waldschäden am tatsächlichen Bedarf orientieren.

 
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