Die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung freute viele Menschen, die Festsetzung eines Stichtags allerdings brachte die vorhergesagten Probleme. Mancher Grundstücksbesitzer in Uffenheim bleibt auf der Eigenbeteiligung sitzen, die Stadt darf, rechtlich gesehen, keine Ausgleichszahlung mehr leisten.
Der Stadtrat fasst einstimmig den Beschluss, keine Ausgleichszahlung in Höhe von 2000 Euro an betroffene Bürger und Bürgerinnen zu zahlen. Dabei war allen quer durch die Fraktion bewusst, dass es, wie es Bürgermeister Wolfgang Lampe formulierte, "ungerecht" ist. Stadtrat Andreas Zander sprach gar von einer "moralische Ungerechtigkeit".
Was war passiert? Die Angelegenheit reicht zurück ins Jahr 2018. Die Stadt Uffenheim sanierte die Ansbacher und die Custenlohrer Straße sowie die Bahnhofstraße. Wie es bei solchen Bauprojekten bis dahin üblich war, konnten vorher Verträge über die damals noch übliche Kostenbeteiligung geschlossen werden.
Chaos, von dem nicht nur Uffenheim betroffen ist
Dann kamen Landtagswahlen und auf Betreiben der Freien Wähler wurde die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) abgeschafft. Damit sei die Stadt in eine schwierige Situation gebracht worden, meinte Stadträtin Ursula Suchanka. Denn es sei keine Übergangsregelung getroffen worden, sondern ein Stichtag festgelegt worden: der 1. Januar 2018. Bernhard Schurz zeigte sich verärgert, dass das Wahlkampfversprechen der Freien Wähler für Chaos gesorgt habe, von dem nicht nur Uffenheim betroffen sei.
Zweiter Bürgermeister Hermann Schuch meinte, dass statt der Stichtagsregelung eine auf Maßnahmen bezogene Regelung besser gewesen wäre. Das Problem: Einige hatten vorab bezahlt, einige hatten eine Stundung beantragt, andere reagierten nicht und warteten ab. Letztere sind die lachenden Dritten.
Härtefallkommission forderte Ausgleichszahlung der Stadt zurück
Eine Härtefallkommission nahm sich der Angelegenheit an. Geld floss wieder zurück an Betroffene, doch die Eigenbeteiligung in Höhe von 2000 Euro nicht. Um ein Stück weit Gerechtigkeit war es dem Stadtrat dann gegangen, als das Gremium beschloss, die 2000 Euro zu erstatten. Diese freiwillige Ausgleichszahlung der Stadt war jedoch von der Härtefallkommission zurückgefordert worden. Betroffene Bürger hatten nun eine nochmalige Erstattung beantragt. Verständlich für Stadtrat Philipp Specht, denn 2000 Euro sind für viele Leute viel Geld.
Doch im Kommunalabgabengesetz stehen die 2000 Euro als zumutbare Eigenbelastung. Auch wenn die Härtefallkommission sich auflöst, kann der Freistaat die Rückzahlung durchsetzen, gehen doch Ansprüche auf den Freistaat über.
Verständnis für den Frust der Bürger
"Eine nochmalige Erstattung der Stadt ist rechtswidrig", betonte Lampe. Er könne den Frust und den Ärger der Bürger verstehen. "Wir haben alles Mögliche getan, aber wir können keine Grenzen überschreiten", verdeutlichte der Bürgermeister, der sich vom Freistaat auch ein anderes Handeln gewünscht hätte. Der von der Landtagsabgeordneten der Grünen, Barbara Fuchs, vorgeschlagene Weg einer Petition sei seines Wissens noch nicht beschritten worden. Das könne die Stadt nicht tun, das müssten die Betroffenen machen, erklärte Lampe.
Aber noch eine Sache brennt Lampe unter den Nägeln, über die er nun Klarheit erlangen will. Es geht um 130.000 Euro an Stundungen. Hier steht der Verdacht im Raum, dass über die Härtefallkommission Geld geflossen ist. Geld, das aber der Stadt zusteht. Jetzt läuft ein Antrag auf Amtshilfe bei der Härtefallkommission.