Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer Schwerpunktprüfung
die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe. Dies berichtet das Hauptzollamt Schweinfurt in einer Pressemitteilung. Im Bereich des Hauptzollamts Schweinfurt waren 80 Beschäftigte im Einsatz und befragten 220 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.
Insgesamt 33 Sachverhalte beschäftigen die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis zur endgültigen Klärung weiter. Darunter waren 13 Verletzungen von Melde- und Aufzeichnungspflichten verzeichnete der Zoll. In zehn Fällen deckte der Zoll Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Bei einer angetroffenen Person wird in diesem Zusammenhang wegen Scheinselbständigkeit ermittelt. Sieben Arbeitnehmer:innen bezogen weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Zwei ausländische Arbeitnehmer:innen konnten für die Arbeitsausübung keinen arbeitsberechtigenden Titel vorweisen. Sie wurden durch den Zoll vorübergehend in Gewahrsam genommen. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Würzburg wurden Strafverfahren wegen illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Das zuständige Ausländeramt verfügte über die Ausstellung einer Grenzübertrittsbescheinigung, die die illegal beschäftigten Personen zur Ausreise aus Deutschland aufforderten. Weitere Ermittlungen gegen zugehörige Arbeitgeber schließen sich an. - Bei einer beschäftigten Person wird der Bezug staatlicher Leistungen auf Missbrauch überprüft.
Die Verstöße führten nach derzeitigem Stand zur Einleitung von neun Ordnungswidrigkeiten- und vier Strafverfahren.
Bei der durchgeführten Schwerpunktprüfung achtete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit insbesondere auf die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, der zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro/Stunde angestiegen ist.
Auch die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern sind Prüfaspekte der Kontrollen.
Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte "Scheinselbstständige" angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn. Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist. Nicht nur das "fahrende Personal" ist davon betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft.
Die Ergebnisbetrachtung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Prüfungen. An den Kontrollen waren zusätzlich verschiedene Zusammenarbeitsbehörden wie Polizei, Bundesamt für Güterverkehr und die Regierung von Oberfranken - Gewerbeaufsicht beteiligt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.