
An Büros vergebene Gutachten können Bauvorhaben deutlich verzögern und damit auch die Kosten in die Höhe treiben. Bei der Bürgerversammlung im März hatte der Rottendorfer Bürger Joachim Graf beantragt, dass die Gemeinde zukünftig Gutachteraufträge zwingend an "zeitnahe Erledigungsfristen" koppelt und dabei auf das Beschleunigungsgebot für Verwaltungsverfahren hingewiesen: Hintergrund ist ein hydrologisches Gutachten eines Planungsbüros, das für eine Nachverdichtung der sogenannten Bauernsiedlung aus den 1930er-Jahren benötigt wurde. Es traf mit Verspätung erst Ende des Jahres in der Gemeindeverwaltung ein.
Die Änderung des Bebauungsplans hatte der bauwillige Grundstückseigentümer schon 2016 beantragt. Den dafür nötigen Beschluss für die öffentlichen Auslegung des geänderten Bebauungsplans hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung gefasst. Die langwierigen Planungen gehen jedoch nicht nur auf das fehlende Gutachten zurück. Auch Gespräche mit den betroffenen Anliegern fallen in diesen Zeitraum.
Mustervertrag sieht keine Vertragsstrafen vor
Die Gemeindeverwaltung kennt das Problem langwieriger Planungsverfahren. Die Umsetzbarkeit ist jedoch weniger einfach als es scheinen mag. So zumindest die Erläuterung, die Bürgermeister Roland Schmitt im Gemeinderat abgab. Bisher sei es üblich, dass sich die Verwaltung mit dem Auftragnehmer auf eine Erledigungsfrist einigt, erklärte er. Dabei werde stets auch die Auslastung des Büros berücksichtigt. Schaffe es das Büro nicht, eine Aufgabe zu erledigen, vereinbare man eine neue Frist.
Bei Auftragsvergaben richtet sich die Verwaltung nach dem Mustervertrag des "Handbuchs für Architekten und Ingenieurverträge". Vertragsstrafen sind dort nicht vorgesehen. Einen gangbaren Weg, fristgerechtes Arbeiten durchzusetzen, sieht Schmitt nicht. "Schlecht liefernde Freiberufler werden in der Regel nicht wieder angefragt", stellte er fest. Verzögerungen bei Baustellen lägen derzeit zudem meist an Lieferengpässen, aber auch an fehlendem Personal. "Es ist wirklich so, dass die Unternehmen lieber die Finger davon lassen, weil sie nicht wissen, ob sie es schaffen", so der Schmitt. Immerhin sei es in Rottendorf eher die Ausnahme und nicht die Regel, dass es zu deutlichen Verzögerung kommt.
Bauamtsleiterin warnt vor Vertragsstrafen
"Diese Vorgehensweise ist bei Kommunen übliche Praxis", bestätigte Bauamtsleiterin Christine Konrad, die davor warnte, Vertragsstrafen in die Beauftragung aufzunehmen. Die Nachfrage übertreffe das Angebot deutlich. Bei einer Strafandrohung würden Auftragnehmer einfach den Auftraggeber wechseln. Damit nehme die Gefahr, längerer Projektlaufzeiten sogar noch zu, unter anderem auch wegen zusätzlicher Klageverfahren vor Gericht. "Übrig bleiben mit hoher Wahrscheinlichkeit Auftragnehmer, die anders keinen Auftrag bekommen", erklärte sie.
Besonders angespannt sei die Lage bei kurzfristig angeforderten Gutachten, so Konrad. Sie berichtete von den Schwierigkeiten einen Naturschutz-Gutachter zu finden: "Wir haben mit vielen Büros gesprochen, die generelle Aussage war, nicht vor zwei Jahren." Am Ende sei kurzfristig ein Büro eingesprungen, mit dem man schon früher zusammen gearbeitet habe. Besonders schwierig seien Ad-hoc-Gutachten etwa wie kürzlich im Falle einer Gasleitung in einer Straße. "Ich bin froh, wenn der Gutachter am nächsten Tag dasteht". Sie befürchtet, dass gerade gute Auftragnehmer bei einer drohenden Strafe ihre Begeisterung an einer Zusammenarbeit verlieren könnten.
Bei der Abstimmung im Gemeinderat gab es dennoch vier Räte, die sich mehr Druck gegenüber Auftragnehmern wünschten und gegen eine Beibehaltung der derzeitigen Vorgehensweise stimmten.