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Randersacker
Dachausbau nur mit Stellplätzen
Doppelleitplanken dienen dem Hochwasserschutz für die Siedlungen bei abfließendem Starkregen aus den Weinbergen.
Foto: Antje Roscoe | Doppelleitplanken dienen dem Hochwasserschutz für die Siedlungen bei abfließendem Starkregen aus den Weinbergen.
Antje Roscoe
 |  aktualisiert: 07.07.2022 02:40 Uhr

Doppelleitplanken für den Hochwasserschutz müssen bleiben und Ausnahmen von der Stellplatzverordnung sind nicht gewollt.

Es sah gar nicht so schlecht aus für den Antrag eines Randersackerers, in die Doppelleitplanken, die sein Grundstück zu einem Weinbergsweg hin abgrenzen, ein Tor einbauen zu können.

Drei Meter breit sollte es sein und einen rückwärtigen Zugang zum Grundstück, insbesondere zu den Holzlegen gewähren. Dass das Tor die gleiche Schutzfunktion haben müsste, nämlich Sturzregenbäche von den unterhalb liegenden Siedlungshäusern fern zu halten und auch statisch berechnet der gleichen Wucht standhalten müsste, worauf Detlef Aster (CSU) hinwies, war schon formuliert. Auch dass entsprechende Nachweise und Planungen vorzulegen und die Gemeinde haftungsfrei zu stellen sei, hatte Bürgermeister Michael Sedelmayer notiert.

Das Bemühen, dem Antragssteller den Weg zu ebnen war durchaus spürbar. Dabei war für Jürgen Hart (UWG) die eher landwirtschaftliche Nutzung der Obstwiese mit ins Gewicht gefallen und dass es keine Carport-Zufahrt sein würde. Ungeachtet des gemeindlichen Einvernehmens, entscheiden würde ohnehin das Landratsamt. Das Grundstück liegt im Außenbereich, wo alle Zäune, Tore und dergleichen genehmigungspflichtig sind, erklärte Sedelmayer.

Aber der Antrag war auch als Präzedenzfall vorgestellt worden, denn Doppelleitplanken zu den Weinbergen hin gibt es in Randersacker viele – und auch etliche Fälle, wo zumindest Übersteighilfen montiert wurden. "Ich würde es so belassen", plädierte schließlich Alfred Holl (Aktive Bürger/ödp), "weil sie aus gutem Grund installiert wurden". Sie sind Teil des Hochwasserschutzes. Mit drei zu drei Stimmen wurde das gemeindliche Einvernehmen letztlich versagt.

Noch deutlicher war die Ablehnung, die nach Stellplatzsatzung zusätzlich benötigten zwei Parkplätze vor der Doppelgarage anzusiedeln, wenn das Dach ausgebaut wird. Beantragt wurde es für ein Anwesen in der Sebastian-Englerth-Straße. Neue Stellplätze auf einem Teil des Gartens erfordern hier ob der Hanglage teuren und großen Aufwand mit Abgrabungen und Stützmauern. Die Stellplätze finanziell abzulösen war bereits vor einigen Wochen abgelehnt worden, zugleich mit einem ähnlichen Fall in der Straße Unterer Beerer, weil die Straße nicht zum Parken gedacht ist.

Dass Parkplätze vor den Garagen auch nur eine Lösung auf dem Papier darstellen würden, mutmaßte Jürgen Hart. "So bitter das für die Antragsteller ist, wie sollen wir jemals von anderen die Stellplätze fordern", fragte Detlef Aster, der befürchtete, dass solche Lösungen x-mal beantragt werden könnten. Prekär ist, dass der Dachausbau begrüßt wird, die Siedlungsstraßen aber so eng sind, dass sie nicht Parkplatz sein können. "Wenn ich das eine will, muss ich das andere nehmen", lautete Harts Grundsatz. Die Ablehnung war einstimmig.

Abrisskandidat: das Haus Klosterstraße 28 (Zweites von links) vom Euweg aus gesehen.
Foto: Antje Roscoe | Abrisskandidat: das Haus Klosterstraße 28 (Zweites von links) vom Euweg aus gesehen.

Für den Abbruch des Anwesens Klosterstraße 28 gab es dagegen Zustimmung. Das Haus mit Baujahr um 1800 sei kein Einzeldenkmal und in einem schlechten Zustand. Es steht in zweiter Reihe. Mit weiteren, teils bereits zerfallenden Gebäuden im Euweg gibt das Ensemble noch einen Eindruck vom früheren Gassenleben.

 
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