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Würzburg
Corona-Pandemie: Fällt der Pfingsturlaub jetzt flach?
Urlaub an Pfingsten? Alles stornieren? Die Bundesregierung hat die Reisewarnung wegen Corona bis 14. Juni verlängert. Rechtsberaterin Carina Schütz sagt, was das bedeutet.
Ein Urlaub wie hier am Strand 'El Arenal' auf Mallorca wird mindestens bis 14. Juni nicht möglich sein. So lange gilt aktuell die Reisewarnung der Bundesregierung.
Foto: Clara Margais, dpa | Ein Urlaub wie hier am Strand "El Arenal" auf Mallorca wird mindestens bis 14. Juni nicht möglich sein. So lange gilt aktuell die Reisewarnung der Bundesregierung.
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:50 Uhr

Es wäre so schön: wieder mal wegfahren, andere Orte sehen, anderen Menschen begegnen, Natur und anderes Essen genießen, am Strand liegen. Doch die Corona-Pandemie macht den geplanten und erhofften Ferien für das Jahr 2020 einen Strich durch die Rechnung. Können Reisen erst wieder zur Normalität werden, wenn weltweit eine Impfung oder wirksame Medikamente gegen das Coronavirus verfügbar sind? Sind auch Reisen innerhalb Deutschlands in diesem Jahr nicht möglich? Die Bundesregierung hat am Mittwoch die weltweite Reisewarnung für Touristen wegen der Coronavirus-Pandemie bis mindestens 14. Juni 2020 verlängert. Was bedeutet das für Reisende? Fällt der Pfingsturlaub in Bayern nun komplett aus? Carina Schütz, Juristin beim VerbraucherService Bayern, gibt Auskunft.

Urlaub 2020 in Coronavirus-Zeiten: Dürfen Bundesbürger noch ins Ausland reisen?

Carina Schütz: Die Bundesregierung hat die weltweite Reisewarnung für Touristen wegen der Coronavirus-Pandemie bis mindestens 14. Juni verlängert. Viele Länder haben nicht nur den internationalen Reiseverkehr, sondern – wie die Bundesrepublik – auch das öffentliche Leben erheblich eingeschränkt. Es besteht das Risiko, dass Bundesbürger, die trotz Reisewarnung ins Ausland reisen, aufgrund einer raschen Entwicklung zurückgeholt werden müssen. Diesen zusätzlichen Aufwand gilt es zu verhindern. 

Auch ein Urlaub an der Ostsee, wie hier in Zingst, ist aufgrund der Corona-Pandemie bislang nicht möglich.
Foto: Bernd Wüstneck, dpa | Auch ein Urlaub an der Ostsee, wie hier in Zingst, ist aufgrund der Corona-Pandemie bislang nicht möglich.

Wie sieht es mit Reisen innerhalb Deutschlands aus?

Schütz: Die Bundesregierung warnt ausdrücklich auch davor. Bis zum  10. Mai gelten noch bundesweite Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen. Touristische Übernachtungen soll es ausdrücklich nicht geben, auch von Besuchen bei Verwandten oder Freunden wird abgeraten. In einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei heißt es: "Der eingeschlagene Weg wird daher fortgesetzt und mit Umsicht an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst." Diese Formulierung lässt vermuten, dass es auch nach dem 10. Mai weitere – teilweise erhebliche – Einschränkungen in dieser Hinsicht geben wird.

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Findet meine in Deutschland längst gebuchte Reise trotzdem statt?

Schütz: Bis zum Ende der Reisewarnung ist davon auszugehen, dass gebuchte Reisen abgesagt werden. Sie sollten sich mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung setzen.

Kann ich meine gebuchte Pauschalreise kostenlos stornieren?

Schütz: Nach geltendem Recht können Urlauber ihre Reise kostenlos stornieren – wenn sie nicht sowieso von Veranstaltern, Hotels oder Fluglinien abgesagt wird, weil sie ihr Ziel nicht erreichen können. Ihnen steht dann eine Rückzahlung zu. Wer sein Hotel oder eine touristische Leistung im Ausland gebucht hat, könnte allerdings Schwierigkeiten bekommen. Auch sind Fluglinien sehr zögerlich bei der Erstattung.

Müssen Kunden Reisegutscheine akzeptieren?

Schütz: Kurz gesagt: Momentan sieht die Rechtslage noch so aus, dass das Geld zurück gefordert werden kann. Sollte die Gutscheinlösung kommen – was wir natürlich nicht gut heißen –, werden die Gutscheine unter bestimmten Voraussetzungen wohl akzeptiert werden müssen. Zum Beispiel bei einer Gültigkeit bis Ende 2021. Es wird eine Härtefallklausel geben. Jedoch bleibt da womöglich eine höchstrichterliche Klärung abzuwarten.

Wann übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung die Kosten?

Schütz: Schauen Sie unbedingt in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs, Ihres Versicherungsvertrags. Dort finden Sie, in welchen Fällen Ihre Police einspringt. Pandemien sind in aller Regel ausdrücklich ausgeschlossen. Reiserücktrittsversicherungen greifen normalerweise nur, wenn Sie eine Reise wegen einer Krankheit oder eines schwerwiegenden Ereignisses wie einem Wohnungs- oder Hausbrand nicht antreten können. Sie müssen also ziemlich sicher die Stornokosten übernehmen. Diese fallen umso geringer aus, je früher Sie von der Reise zurücktreten.

Juristin Carina Schütz ist Rechtsberaterin beim Verbraucherservice Bayern in Würzburg.
Foto: Verbrauchrservice Bayern | Juristin Carina Schütz ist Rechtsberaterin beim Verbraucherservice Bayern in Würzburg.

Was passiert mit Bahntickets, die ich bereits gebucht habe? 

Schütz: Die Bahn zeigt sich meiner Meinung nach momentan relativ kulant: niedrige Preise, Kulanz-Erstattungen für Tickets und teilweise auch für BahnCards. Ansonsten gibt es immer mal wieder Fahrplananpassungen, und natürlich muss im Nahverkehr die Maskenpflicht eingehalten werden.
Im Fernverkehr sind die Züge relativ leer. Aber außer, dass man gebeten wird ausschließlich Fensterplätze zu nutzen, damit der Mindestabstand möglichst eingehalten werden kann, gibt es keine besonderen Einschränkungen. Die Bahn sieht sich als Teil der Daseinsfürsorge und versucht daher den Verkehr so gut es geht aufrechtzuerhalten.

Kann ich meinen Sommerurlaub jetzt schon planen?

Schütz: Zum jetzigen Zeitpunkt, nein. Auf allen Kanälen heißt es, dass man noch abwarten soll. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) sagte dazu: "Es gibt in vielen Ländern Einreiseverbote, es gibt Ausgangssperren, der Flugverkehr liegt am Boden – zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es leider keinerlei Hinweise darauf, dass sich das in den nächsten Wochen verbessern wird." Niemand wird dieses Jahr einen Urlaub verbringen können, wie er ihn kennt. Und es wird sicherlich überall in den Ländern Einschränkungen geben. Sinnvoller wäre es daher wohl, die Terrasse auf Vordermann zu bringen und sich auf das beliebte Ferienziel Balkonien einzustellen.

Die Rechtsberaterin vom VerbraucherService Bayern
Carina Schütz hat Rechtswissenschaften in Würzburg studiert und ging nach ihrem Referendariat zum VerbraucherService Bayern. Dort ist sie als Rechtsberaterin tätig und vertritt Verbraucher in Fällen der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie berät Verbraucher unter anderem zu Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistung und Garantie, Widerrufsmöglichkeiten, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Datenschutz, unlautere Werbung, Gewinn-Mitteilungen, Internet-Abzocke sowie Heiz- und Betriebskostenabrechnungen. Kontakt: Telefon (0931) 30 50 80 oder c.schuetz@verbraucherservice-bayern.de.
 
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  • P. S.
    In einem am 28.04.2020 in der Main-Post abgedruckten Interview mit der Überschrift "Zu schnelle Lockerungen gefährlich" hat sich der an der Missio-Klinik Würzburg tätige Infektiologe, Herr Prof. Stich u.a. wie folgt geäußert:
    "Wir haben staatliche Schutzschirme, Entwicklungsländer nicht. Wenn ein Tagelöhner in Indien nicht aus seiner Hütte darf, kann es sein, dass seine Familie verhungert. Das müssen wir uns bewusst machen."

    Wir in Deutschland jammern auf sehr hohem Niveau.

    Viele Menschen in den Industrienationen haben keinen Glauben mehr und deshalb ist deren Gott der Luxus sowie die vielen Urlaube und Partys.

    Hoffentlich trägt die Corona-Krise hier zumindest bei einem Teil dieser Menschen zu einem gewissen Umdenken bei.
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  • E. H.
    am Anfang hatte ich das auch gedacht und wirklich gehofft. Stand jetzt denke ich, dass es später genau so weitergeht wie es aufgehört hat.
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  • R. K.
    Interessant wird das Ganze für all‘ Jene welche nur ein Ferienhaus oder einen Stellplatz für Caravan/Wohnmobil gebucht haben. Kostenlos storniert werden können ausschließlich PAUSCHALREISEN welche bei Anbietern mit Sitz in DEUTSCHLAND gebucht wurden. Das dänische Ferienhaus vom dänischen Anbieter, der Campingplatz in Norwegen, etc. - hier gilt das Reiserecht des jeweiligen Landes. Dänemark z.B erstattet KEINE Reisekosten, es gibt ausschließlich Gutschriften. Alles in Allem nicht leicht zu durchschauen. Urlaub in Deutschland wird es für viele nicht geben, weil das Urlaubsgeld auf den Konten ausländischer Anbieter liegt...
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  • U. S.
    Wenn "das Urlaubsgeld" die Anzahlung bedeutet die man bei Buchung zu überweisen hat dann war das Urlaubsbudget sehr niedrig und sowieso kein Geld für eine volle Bezahlung vorhanden. Die volle Summe wird für gewöhnlich erst ein paar Tage vor der tatsächlichen Anreise fällig und wer rechtzeitig storniert muss allenfalls wenige Euro Stornierungskosten bezahlen. Die wiederum sind meist in Höhe der Anzahlung denn für solche Fälle ist sie gedacht. Man muss sich halt kümmern und nicht abwarten ob ein Wunder geschieht und man reisen darf. So lange die Zahl der Erkrankten so hoch ist, die Grenzen zu und - wie in Bayern - immer noch der Notstand gilt dürfte das nämlich unmöglich sein. Wir können froh sein, wenigstes aus dem Haus gehen zu dürfen. In anderen Ländern ist selbst das strengstens verboten. Die "Rebellen" hierzulande die sich nicht an die Auflagen halten brauchen keinerlei Repressalien zu befürchten. Dies wird ebenfalls in anderen Ländern völlig anders gehandhabt.
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  • B. D.
    .... wenn es "nur" am Geld liegt, ist es wohl eh besser den Urlaub auf nächstes Jahr zu verschieben. Die Anbieter für Unterkünfte egal welcher Art an typischen Urlaubsorten erhöhen mittlerweile die Preise. Hier dürfte ein Ende noch nicht in Sicht sein. Aber es ist ihnen ja auch nicht zu verdenken. Irgendwann müssen sie ihren Verlust reinholen, falls es noch nicht zu spät ist ....
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