
Die Zahl der Personen, die positiv auf Corona getestet werden, steigt in Deutschland wieder. Das zeigt sich auch bei der Sieben-Tage-Inzidenz von Landkreisen und kreisfreien Städten. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen es pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen in einem Gebiet gab. Bundesweit gilt für Kreise und kreisfreie Städte diese Inzidenz als maßgeblich für neue Einschränkungen in der Corona-Pandemie: Wird die Marke von 50 Fällen überschritten, können in der betroffenen Gegend sofort wieder Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen angeordnet werden.
Die Stadt Rosenheim beispielsweise überstieg den Wert am vergangenen Wochenende mit einer Inzidenz von 53,7. Die Folge: Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen die Quarantäne nur noch einem zweiten Corona-Test beenden, bei nichtöffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur noch 50 Teilnehmer erlaubt, im Freien 100 Personen. Das gilt laut Pressemitteilung der Stadt so lange, bis der "Schwellenwert sieben Tage in Folge nachhaltig unterschritten wird". Aktuell liegt die Inzidenz für Rosenheim laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 50,5 (Stand Donnerstag).
Warnwert schon bei einer Inzidenz von 35
Reagieren müssen die Behörden in Bayern nicht erst ab Inzidenz 50: Im Freistaat gilt zusätzlich ein Frühwarnwert bei einer Inzidenz von 35. Er soll dafür sorgen, dass die jeweils zuständigen Gesundheitsämter und Regierungen die Ursachen für eine hohe Inzidenz frühzeitig untersuchen und zügig passende Maßnahmen umsetzen, heißt es vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
So hat die Stadt München ein Alkoholverbot angekündigt, sollte die Inzidenz von 35 überschritten werden. Ab 23 Uhr soll in der Landeshauptstadt dann das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum untersagt werden, bereits ab 21 Uhr dürfte kein Alkohol zum Mitnehmen mehr verkauft werden. Am Donnerstag lag die Inzidenz für München laut RKI bei 30.
Verschiedene Corona-Maßnahmen denkbar
Was würde in Unterfranken im Ernstfall gelten, wenn der Inzidenz-Wert auf 35 steigt? Welche Maßnahmen beispielsweise im Landkreis Kitzingen getroffen würden, hänge von der jeweiligen Situation ab, erklärt Corinna Petzold-Mühl vom dortigen Landratsamt. Aktuell meldet das RKI für den Landkreis Kitzingen eine Inzidenz von 11,0 (Stand Donnerstag).
Wenn die Infektionen deutlich eingrenzbar seien – der Ausbruch beispielsweise nur eine bestimmte Einrichtung betrifft – könnten die zusätzlichen Corona-Einschränkungen nur für lokal angeordnet werden. Möglich seien dann Maßnahmen "von der Beratung, über Reihentestungen bis hin zur Schließung der Einrichtung", so Petzold-Mühl.
Nicht nachvollziehbare Infektionsketten
Seien die Infektionsketten allerdings nicht klar nachvollziehbar und die Corona-Infektionen über den Landkreis verteilt, "müssen allgemeine Beschränkungen wieder konsequent in der Region eingeführt werden". In einem solchen Fall seien beispielsweise stärkere Kontaktbeschränkungen, das Schließen von Bildungseinrichtungen und Geschäften oder Ausgangsbeschränkungen denkbar.
Wie lange die verschärften Maßnahmen im Fall des Falles gelten würden, lasse sich nicht pauschal beantworten, so die Sprecherin des Landkreises. Der Inzidenz-Wert müsse "dauerhaft deutlich gesunken" sein, damit die Maßnahmen wieder gelockert werden könnten.
Konzept mit möglichen Maßnahmen
Auch in der Stadt und im Landkreis Würzburg komme es bei den Corona-Maßnahmen – sollte der kritische Inzidenzwert erreicht werden – auf die genaue Situation an, heißt es vom Würzburger Gesundheitsamt. Aktuell meldet das RKI eine Inzidenz von 9,4 für die Stadt und von 9,3 für den Landkreis Würzburg (Stand Donnerstag).
Die Stadt und der Landkreis haben gemeinsam ein Konzept mit möglichen Maßnahmen – unter anderem Reihentestungen und die Schließung von Einrichtungen – erarbeitet. Möglich ist auch, dass der Katastrophenfall ausgerufen wird. Die Katastrophenschutzbehörde wäre dann gegenüber anderen Behörden, der Feuerwehr oder Hilfsorganisationen weisungsberechtigt. Festgestellt werden kann eine Katastrophe laut Bayerischen Katastrophenschutzgesetz, wenn "das Leben oder die Gesundheit vieler Menschen beziehungsweise die natürliche Lebensgrundlage" in besonderer Gefahr sind.
Interner Hinweiswert festgelegt
Das Würzburger Gesundheitsamt bewerte das Infektionsgeschehen bereits, wenn ein interner "Hinweiswert" erreicht wird, so die Sprecherin. Dieser Wert orientiere sich an der Einwohnerzahl und ist für die Stadt Würzburg bei einer Inzidenz von 13, für den Landkreis bei einer Inzidenz von 16 festgelegt. Falls nötig, tauschten sich die zuständigen Stellen bereits dann darüber aus, wie den steigenden Corona-Infektionen entgegengewirkt werden könne, so das Gesundheitsamt.
Auch im Kitzinger Landratsamt tausche man sich permanent über die aktuelle Corona-Lage aus, so die Sprecherin: "Sicherlich werden wir - sollten wir uns der Inzidenz von 35 nähern - bereits im Vorfeld konkret über mögliche Maßnahmen sprechen." Ein genauer Wert, ab wann das sinnvoll sei, könne nicht genannt werden.