Wie das Landratsamt Würzburg am 10. Januar mitteilt, beträgt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner am Sonntag (Stand: 7.30 Uhr) für die Stadt Würzburg 85,98 und für den Landkreis 103,51.
Der bundesweit geltende Grenzwert für die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohnern, das entspricht für die Stadt Würzburg einer Anzahl von 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage. Für den Landkreis Würzburg entspricht dies analog 81 Neuinfektionen.
Testzentrum auf der Würzburger Talavera
Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist grundsätzlich von Montag bis Freitag von 11 bis 19 Uhr geöffnet. Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer sowie auch jeder Bewohner anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter (09 31) 80 00-8 28 oder online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.
Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre und Personen mit besonderen Bedürfnissen bereit. Mitzubringen sind die Mail zur Terminbestätigung, der Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto.
Die Schnelltest-Testzentren in Stadt und Landkreis in der Franz-Oberthür-Schule Würzburg, in Ochsenfurt und Bergtheim sind weiterhin in Betrieb, vorerst bis 31. Januar 2021. Die Neuerungen hierbei sowie die jeweiligen Öffnungszeiten und Buchungsmodalitäten sind unter https://www.landkreis-wuerzburg.de/Auf-einen-Klick/Aktuelles/Coronavirus/Testzentren/ nachzulesen.
Am Corona-Testzentrum auf dem Gelände des Universitätsklinikums Würzburg Gebäude D20 werden primär Kontaktpersonen und infizierte Personen nach Zuweisung durch das Gesundheitsamt getestet. Kinder ab sechs Monaten können am Testzentrum der Unikliniken nach Vereinbarung getestet werden, da für den Abstrich eigens medizinisch geschultes Personal bereitsteht. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich unter (09 31) 80 00-8 28 oder online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.
Des Weiteren können derzeit keine Termine in den Impfzentren vergeben werden. Grund ist weiterhin eine Verzögerung bei der Lieferung des Impfstoffs, wie das Landratsamt Würzburg mitteilt.
Verlängerung der Maskenpflicht
Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV, gültig seit 16. Dezember 2020) wurde am 8. Januar 2021 geändert. Diese Änderungen treten am 11. Januar in Kraft. Die Stadt Würzburg verlängert daher auch die bisher bestehende Maskenpflicht für die Bereiche Alte Mainbrücke, Bahnhofsvorplatz, Eichhornstraße, Schustergasse und Schmalzmarkt bis zum 31. Januar.
Der Landkreis Würzburg hat bisher noch keine stark frequentierten Plätze definiert, an denen eine Maskenpflicht besteht.