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Würzburg
Corona: Bis zu 500 Euro im Monat für bedürftige Studenten
Wochenlang mussten sie warten, nun fließt auch Geld für Studierende: Wer eine coronabedingte Notlage nachweist, kann ab Dienstag einen monatlichen Zuschuss beantragen.
Kundgebung der hessischen Studierendenvertretungen in Wiesbaden: Studierende fühlen sich vom Staat in der Corona-Krise allein gelassen. Bis August können nun monatliche Zuschüsse beantragt werden.
Foto: Arne Dedert, dpa | Kundgebung der hessischen Studierendenvertretungen in Wiesbaden: Studierende fühlen sich vom Staat in der Corona-Krise allein gelassen. Bis August können nun monatliche Zuschüsse beantragt werden.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:35 Uhr

Studierende, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, können ab diesem Dienstag, 12 Uhr, eine Überbrückungshilfe vom Bund beantragen: Bis zu 500 Euro werden in den Monaten Juni, Juli und August als Zuschuss gewährt, das Geld muss nicht zurückbezahlt werden. Die Anträge sind monatlich neu zu stellen (online unter: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de), für die Bearbeitung sind die Studentenwerke vor Ort zuständig.

Vom Studentenwerk Würzburg heißt es, man wolle die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs prüfen. Die Notlage muss unter anderem mit Kontoauszügen der letzten Monate dokumentiert werden. Als weitere Unterstützung wurde der KfW-Studienkredit (bis 650 Euro im Monat) bis 31. März 2021 zinsfrei geschalten und für internationale Studierende geöffnet.

Zwei Drittel aller Studierenden jobben nebenbei

Vielen Betroffenen sind aufgrund der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs weggebrochen. Laut Bildungsministerium gehen rund zwei Drittel der Studierenden an deutschen Hochschulen einer Nebenbeschäftigung nach, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Im April hatte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) die Überbrückungshilfe in Aussicht gestellt, das Maßnahmenpaket der Bundesregierung hat einen Umfang von 100 Millionen Euro.

Die Anträge können laut Studentenwerk Würzburg wohl erst ab Ende Juni bearbeitet werden. Nach Bewilligung der Überbrückungshilfe werde das Geld voraussichtlich innerhalb einer Woche auf das Konto überwiesen. Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verloren haben, und wenn sonstige Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. BAföG, Stipendien, Darlehen, Unterhalt) nicht ausreichen.

Gaben am Montag Details zum Corona-Zuschuss für Studierende bekannt: Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) und Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW).
Foto: Michael Kappeler, dpa | Gaben am Montag Details zum Corona-Zuschuss für Studierende bekannt: Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) und Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW).

Mathias M. Meyer, Sprecher der Bayerischen Studentenwerke und Geschäftsführer des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg, betont: „Die dringend benötigte Überbrückungshilfe schließt eine Finanzierungslücke der von uns betreuten Studierenden - und das ohne eine Verschuldung." Der vom Deutschen Studentenwerk (DSW) beauftragte IT-Dienstleister arbeite derzeit intensiv am System zur Bearbeitung der Anträge, heißt es in einer Mitteilung. "Alle Studentenwerke tun aber ihr Möglichstes, damit das Geld so schnell wie möglich zur Auszahlung kommt.“

Seit Wochen hatten Studierendenvertretungen vehement auf eine stärkere Unterstützung in der Corona-Krise gedrängt. „Wir sind uns mehr als bewusst, dass viele Studierende akut finanzielle Hilfe benötigen und diese eher erwartet haben", so DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. Aber es handele sich um ein ambitioniertes Projekt. "Wir mussten in wenigen Wochen ein völlig neues online-gestütztes Förderverfahren für die bundeseinheitliche Überbrückungshilfe entwickeln."

Studentenwerke vergeben Zuschüsse, solange die Mittel reichen

Erforderliche Unterlagen für den Zuschussantrag sind neben der Kontoauszüge der letzten Monate eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Identitätsnachweis, eine Bankverbindung in Deutschland sowie Erklärungen zur Ursache der finanziellen Notlage und zum geplanten erfolgreichen Abschluss des Studiums. Ausbezahlt werden Zuschüsse von den Studentenwerken, so lange das Geld reicht. Ein verbindlicher Anspruch seitens der Studierenden besteht nicht.

Info-Hotline: Tel. 0800-26 23 003, E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Alle Infos zur Überbrückungshilfe für Studierende

 
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