WÜRZBURG
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Ausbau der A 3 in Würzburg
Auch die Streitsache wegen eines Absetz- und Regenrückhaltebeckens unter der neuen Autobahn-Talbrücke Heidingsfeld, die die Würzburger Kanzlei Baumann für eine Anliegerin gegen die Autobahn-Planer führt, kann den Ausbau der A 3 bei Würzburg nicht stoppen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 7. August eine entsprechende Klage abgewiesen.
Den Inhalt hat jetzt die Regierung von Unterfranken mitgeteilt. Danach hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) für den Ausbau der A 3 in Würzburg uneingeschränktes Baurecht bestätigt. Es bedürfe keiner weiteren förmlichen Genehmigung mehr und auch keiner weiteren Entscheidung der Regierung von Unterfranken, heißt es. Antragsteller und Rechtsvertreter würden die BVG-Entscheidung vom 3. März 2011 „missverstehen“. Dort sei der Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich bestätigt worden.
Die neue Klage gegen die Abwasser- und Regenrückhaltung sei insbesondere deshalb abgelehnt worden, weil die Entwässerung in enger Abstimmung mit dem Bau der Talbrücke Heidingsfeld und des Katzenbergtunnels (Trog) stehe, der dann nicht durchführbar wäre. Dies würde erhebliche Baustillstandskosten zu Lasten der Allgemeinheit verursachen, so das BVG.
Einen weiteren Antrag auf Baustopp hatte vor wenigen Tagen das Verwaltungsgericht Würzburg zurückgewiesen, weil die Klägerin – ebenfalls vertreten von der Kanzlei Baumann – nicht ausreichend betroffen sei. Dieser Rechtsstreit soll am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weitergehen.
Die Autobahndirektion Nordbayern fühlt sich durch den BVG-Beschluss bestätigt. Ein Baustopp sei nicht begründet und das öffentliche Interesse am Fortgang der Baumaßnahme als vorrangig anzusehen, heißt es in einer Mitteilung vom Freitag. Zwölf Millionen Euro seien inzwischen investiert, Aufträge in Höhe von 130 Millionen vergeben. Die Kosten für die Gesamtbaumaßnahme zwischen den Anschlussstellen Heidingsfeld und Randersacker sind auf 221 Millionen Euro veranschlagt.
Anwalt Baumann „stinksauer“
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann bedauerte am Freitag, dass im Interesse des Baufortschritts die Interessen eines Eigentümers zurückgestellt werden. Es gehe um ein hohes Sicherheitsrisiko, wenn 40 Hektar versiegelte Flächen entwässert werden und die Rückhaltemaßnahmen nicht ausreichen. Bei Starkregenfällen, wie sie nach der Genehmigung 2009 häufig sind, seien sie eine klare Gefahr für das Grundstück und die Immobilie seines Mandanten. Er sei „stinksauer, weil bei der Bauausführung tausend Fragen offen bleiben und der Bürger überfahren wird, sagte er auf Anfrage der Redaktion.
Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes können rechtlich gesehen die Maßnahmen zum sechsspurigen Ausbau der A 3 trotz Bürgerentscheid weitergehen.
Den Inhalt hat jetzt die Regierung von Unterfranken mitgeteilt. Danach hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) für den Ausbau der A 3 in Würzburg uneingeschränktes Baurecht bestätigt. Es bedürfe keiner weiteren förmlichen Genehmigung mehr und auch keiner weiteren Entscheidung der Regierung von Unterfranken, heißt es. Antragsteller und Rechtsvertreter würden die BVG-Entscheidung vom 3. März 2011 „missverstehen“. Dort sei der Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich bestätigt worden.
Die neue Klage gegen die Abwasser- und Regenrückhaltung sei insbesondere deshalb abgelehnt worden, weil die Entwässerung in enger Abstimmung mit dem Bau der Talbrücke Heidingsfeld und des Katzenbergtunnels (Trog) stehe, der dann nicht durchführbar wäre. Dies würde erhebliche Baustillstandskosten zu Lasten der Allgemeinheit verursachen, so das BVG.
Einen weiteren Antrag auf Baustopp hatte vor wenigen Tagen das Verwaltungsgericht Würzburg zurückgewiesen, weil die Klägerin – ebenfalls vertreten von der Kanzlei Baumann – nicht ausreichend betroffen sei. Dieser Rechtsstreit soll am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weitergehen.
Die Autobahndirektion Nordbayern fühlt sich durch den BVG-Beschluss bestätigt. Ein Baustopp sei nicht begründet und das öffentliche Interesse am Fortgang der Baumaßnahme als vorrangig anzusehen, heißt es in einer Mitteilung vom Freitag. Zwölf Millionen Euro seien inzwischen investiert, Aufträge in Höhe von 130 Millionen vergeben. Die Kosten für die Gesamtbaumaßnahme zwischen den Anschlussstellen Heidingsfeld und Randersacker sind auf 221 Millionen Euro veranschlagt.
Anwalt Baumann „stinksauer“
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann bedauerte am Freitag, dass im Interesse des Baufortschritts die Interessen eines Eigentümers zurückgestellt werden. Es gehe um ein hohes Sicherheitsrisiko, wenn 40 Hektar versiegelte Flächen entwässert werden und die Rückhaltemaßnahmen nicht ausreichen. Bei Starkregenfällen, wie sie nach der Genehmigung 2009 häufig sind, seien sie eine klare Gefahr für das Grundstück und die Immobilie seines Mandanten. Er sei „stinksauer, weil bei der Bauausführung tausend Fragen offen bleiben und der Bürger überfahren wird, sagte er auf Anfrage der Redaktion.
Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes können rechtlich gesehen die Maßnahmen zum sechsspurigen Ausbau der A 3 trotz Bürgerentscheid weitergehen.
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Ich bin - wie catweazle6847 - ebenfalls stinkfröhlich
Was wäre wenn ...
... wenn das Wörtchen wenn" nicht wäre ...
Und wenn "Prophet" Baumann "stinksauer" ist, dann frage ich mich: worüber?
Darüber, dass er die Prozesse einfach verloren hat oder darüber, dass er vielleicht sein eigenes Handwerk nicht versteht.
Denn wenn ein Gericht sagt, dass uneingeschränktes Baurecht besteht und dass das Urteil (von den Klägern) missverstanden worden ist, ist schon mehr als mega peinlich!
Übrigens: ich bin "stinkfröhlich"!
Mein Schiller-Album "Weltreise", allen voran Track 5 ("Ein schöner Tag - wenn er zu Ende geht, ist nichts mehr, wie es war") bekommt nämlich langsam Kratzer von der ewigen Endlosschleife!
;-)) )
Aber eine Frage stellt sich mir doch noch:
Hat "Prophet" Baumann eigentlich Verwaltungsrecht oder "Missverstehungsrecht" studiert?
Dieser Kommentar von mir oben war als Satire gedacht.
Nicht, dass jetzt jemand denkt, ich hätte meine Meinung zu diesem "Sinnlos-Tunnel" geändert ...
Einer, wenn er positiv ausgeht, die Stadt Würzburg dazu verpflichtet, alles Mögliche zu unternehmen, die 100.000 Euro von der BI zurück zu fordern, die für diesen sinnlosen Bürgerentscheid über den "Prophet-BaumannBringt-Nix-Tunnel" verschleudert worden sind!?