Wegweisendes Urteil: Erstmals hat das Bundesverwaltungsgericht einem Kranken den Anbau von Cannabis zur Schmerzlinderung gestattet. Das Urteil wird auch einen Leidensgenossen in Würzburg freuen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat einem schwerkranken Mann erstmals den bisher verbotenen Cannabis-Anbau zu Hause erlaubt. Wenn keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stünde, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden, entschieden die Bundesrichter am Mittwoch in Leipzig. (BVerwG 3 C 10.14)
Ausnahmegenehmigung für Cannabis-Anbau
Geklagt hatte ein 52 Jahre alter Mann aus Mannheim, der seit rund 30 Jahren an Multipler Sklerose leidet und zur Linderung der Symptome regelmäßig Cannabis – zwischen drei und vier Gramm pro Tag – konsumiert. Eine Alternative zur Therapie mit Cannabis gibt es aus Sicht seiner Ärzte nicht. Das Gericht entschied, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dem Mann eine Ausnahmegenehmigung für die Kultivierung der Pflanzen erteilen müsse. Bislang waren ähnliche Entscheidungen von niederrangigeren Gerichten – wie im Fall eines schwer kranken Würzburgers – in der praktischen Umsetzungen mehrfach mit hohen Auflagen blockiert worden.
Zwar hat der Kläger sogar eine Erlaubnis, sich Medizinalhanf in der Apotheke zu besorgen. Doch da kostet ein Gramm etwa 15 Euro, jeden Monat wären das bei seinem Konsum 1.500 Euro. Seit Jahren baut der Mann daher in seiner Wohnung selbst Cannabis an. Juristisch belangt wird er dafür nicht. Es liege ein „gerechtfertigter Notstand“ vor, urteilte bereits im Jahr 2005 das Amtsgericht in Mannheim.
Eine offizielle Erlaubnis für den Eigenanbau wurde ihm aber – wie auch in vergleichbaren Fällen – vom Bundesinstitut verweigert. Die Behörde sorgte sich unter anderem um die Qualität der selbst hergestellten Arzneimittel und den Missbrauch des Rauschmittels. Vor Gericht verwiesen Vertreter zudem auf eine angestrebte Gesetzesänderung des Bundesgesundheitsministeriums, die darauf abzielt, dass künftig die Krankenkassen die Kosten für den Medizinalhanf übernehmen sollen. Ein Eigenanbau wäre damit auch für den Kläger unnötig. Wirksam wird das Gesetz, das bisher nur als Entwurf vorliegt, allerdings frühestens 2019.
Würzburger Schmerzpatient
Ähnlich gelagert ist der Fall des Würzburger Schmerzpatienten Günter Weiglein. Ihm hatte das Verwaltungsgericht Köln zwar bereits am 22. Juli 2014 erlaubt, aus medizinischen Gründen Cannabis (im Volksmund: Gras) anbauen zu dürfen. Doch die Bundesopiumstelle blieb hart und ging in Berufung.
Der Würzburger leidet seit einem Motorradunfall an Schmerzen, die sich mit Cannabis gut und ohne große Nebenwirkungen dämpfen lassen. Er gehört zu den rund 60 Deutschen, die Cannabis mit staatlicher Genehmigung konsumieren dürfen. Doch das "Gras" aus der Apotheke ist so teuer, dass es seine Mittel übersteigt.
Deshalb wollte er das Rauschgift, das in seinem Fall Schmerzmittel ist, in seiner Wohnung anbauen. „In der Apotheke bezahle ich für ein Gramm Cannabis 14,50 Euro. Im Monat würde mich das insgesamt rund 900 Euro kosten,“ machte Weiglein deutlich. „Ich habe ausgerechnet, dass ich durch den Eigenanbau nur rund ein Zehntel zahlen müsste. Ich könnte also 90 Prozent der Kosten sparen“
Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Juli 2014 drei von fünf Patienten recht gegeben, darunter dem Würzburger. Doch das Bundesgesundheitsministerium verweigerte die Erlaubnis. Stattdessen bekam Weiglein von dort die Zusicherung: Ab 2016 würden die Kosten für das teure Apotheken-Cannabis von den Krankenkassen übernommen.
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