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OBERICKELSHEIM
Briefwahl mit falschem Stimmzettel
Qual der Wahl: Das Ausfüllen der Stimmzettel für die Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagswahl ist kein leichtes Spiel.
Foto: Ivo Knahn | Qual der Wahl: Das Ausfüllen der Stimmzettel für die Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagswahl ist kein leichtes Spiel.
Von unserem Mitarbeiter Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 21.04.2014 21:14 Uhr

Weil ein Geißlinger Bürger in seinen Briefwahlunterlagen den Gemeinderatsstimmzettel für Weigenheim statt Oberickelsheim vorgefunden hatte und seine acht Stimmen möglicherweise die Wahl hätten anders ausgehen lassen können, hat er nun das Wahlergebnis angefochten.

Die Wahlanfechtung sei einmal schon zu früh, dann aber fristgerecht beim Landratsamt eingegangen, nämlich am 8. April. Das bestätigt Sachgebietsleiter Günter Lorz.

Möglich seien Anfechtungen binnen 14 Tagen nach der Feststellung des Ergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss – und der hatte am 3. April getagt.

Der Wahlvorschlag Einheit Geißlingen hatte 1097 Stimmen bei der Gemeinderatswahl am 16. März bekommen, der der Wählergemeinschaft Rodheim 1105, also exakt acht mehr. „Wir haben am 26. März aufgrund des knappen Ergebnisses alles noch einmal nachgezählt – mit dem gleichen Ergebnis“, informiert Gemeindewahlleiter Roland Hirsch (Geißlingen), der zusammen mit Bürgermeister Martin Hümmer wegen der Anfechtung zu einem Pressegespräch geladen hatte.

Durch die acht Stimmen mehr hat Rodheim drei Sitze im Gemeinderat, Geißlingen nur zwei. Oberickelsheim sitzt mit drei Vertretern im Rat. Wäre es nun zu einer Stimmengleichheit gekommen, dann hätte Geißlingen statt Rodheim einen dritten Vertreter entsandt, wegen der höheren Einzelstimmenzahl des Geißlinger Bewerbers, erklärt Martin Hümmer.

Warum der Geißlinger Bürger, der den Weigenheimer Stimmzettel nach der Wahl dem Gemeindewahlleiter übergeben hatte, nicht rechtzeitig vor der Wahl auf den falschen Stimmzettel aufmerksam gemacht hatte, das versucht nun das Landratsamt zu klären. Denn Gemeindewahlleiter und Bürgermeister waren nach eigenem Bekunden am Samstag vor der Wahl sowie am Wahlsonntag zu erreichen, eine Aushändigung des korrekten Stimmzettels wäre bis dahin noch möglich gewesen.

Dass es überhaupt zum Versand eines falschen Stimmzettels durch die Verwaltungsgemeinschaft gekommen war, sei zwar ärgerlich, angesichts der hohen Anzahl der Briefwähler im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft – in Oberickelsheim waren es 24,33 Prozent – könne so etwas aber passieren. „Es ist sehr schnell ins falsche Fach gegriffen“, betont Hümmer.

Lorz erklärt, dass nun alle Seiten gehört würden. Insbesondere gehe es um den Zeitpunkt, wann der Briefwähler die Unterlagen bekommen hat und ab welchem Zeitpunkt er hätte reagieren können. Dazu sei auch eine Stellungnahme der Verwaltungsgemeinschaft angefordert.

Die Entscheidung, ob die Wahlanfechtung verworfen wird oder ob die Briefwahl wiederholt werden muss, denn laut Lorz können auch Teile der Wahl wiederholt werden, liegt beim Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde. Die hat dazu vier Monate Zeit. „Die Entscheidung wird aber im Mai fallen“, sichert Lorz zu. Bei einer Abweisung könnte der Wähler vor vor Gericht ziehen.

Am 6. Mai findet in Oberickelsheim jedenfalls die konstituierende Sitzung statt. Vorerst ist die Einheit Geißlingen mit zwei Sitzen vertreten. Nur in den Jahren 1974 bis 1978, als Geißlingen frisch zu Oberickelsheim gekommen war, stellte der Ortsteil sechs Gemeinderäte, Oberickelsheim hatte nur zwei. Rodheim kam erst 1976 dazu.

 
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