zurück
WÜRZBURG
Brandstifter in Psychiatrie eingewiesen
Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 08.01.2016 17:32 Uhr

Weil er im Wahn eine Wohnung in Theilheim angezündet hat, hat das Landgericht Würzburg die unbefristete Unterbringung eines an wahnhaften Störungen leidenden 33-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

14 Jahre ist es her, dass der Mann bei einem Unfall schwere Hirnblutungen erlitt und ins Koma fiel. Seitdem ist der gelernte Kfz-Mechaniker nicht mehr der, der er mal war. Er hat seine deutsche Staatsangehörigkeit „niedergelegt“, sich von der Bundesrepublik „abgemeldet“, eine Selbstverwaltung ausgerufen und seine Krankenversicherung gekündigt. Er ist überzeugt, dass die deutschen Bundeskanzler von der US–Regierung bestimmt werden, er glaubt, dass Diabetes durch Geschirrspülmittel verursacht wird und dass rechtshändige Frauen Krebsgeschwulste in der linken Brust bekommen, wenn ihren Kindern etwas passiert.

Ärzte haben bei ihm organisch bedingte wahnhafte Störungen diagnostiziert, er hat einige Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken hinter sich, wurde Frührentner. Das Volumen seines Kleinhirns hat sich verringert, was Defizite bei der Impulskontrolle verursacht. Krankheitseinsicht hat der 33-Jährige nicht. Er verweigert Medikamente und fühlt sich gesund.

2008 wurde er zum ersten Mal aktenkundig gewalttätig: Damals drückte er nach einem kleinen Ladendiebstahl einem Kaufhausdetektiv die Finger in die Augen und verletzte den Mann schwer. Im vergangenen Jahr bedrohte er Polizisten, die sein Haus durchsuchen wollten, mit einer Waffe. Die Beamten mussten Verstärkung anfordern und das Anwesen umstellen.

Die Bedrohung mit dem Revolver bestreitet der 33-Jährige. Und er bestreitet auch die Brandstiftung am 4. Oktober 2012 in Theilheim, bei der niemand verletzt wurde, wo aber Schaden von 90 000 Euro entstand.

Er sei gar nicht am Main gewesen, als das Feuer gelegt wurde, sagt er. „Ich habe drei Tage und Nächte Online-Poker in meinem Haus in Niederbayern gespielt.“ Seine Partnerin, mit der ein kleines Kind hat und die auch seine Betreuerin ist, könne das bestätigen.

„Es gibt keine Alternative zur Unterbringung.“
Burkhard Pöpperl Vorsitzende Richter

Das tut die Frau allerdings nicht. Sie sei nicht bei ihm gewesen, als der Brand ausbrach, sagt sie vor Gericht. Auf dem Computer ihres Lebensgefährten hat das angebliche Pokerspiel keine Spuren hinterlassen. Dafür fanden sich in der Wohnung, wo eine Matratze mit Benzin getränkt wurde, ein Bügeleisen eingeschaltet, Herdplatten in Gang gesetzt und darauf brennbares Material verteilt wurde, die DNA des 33-Jährigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Beweis von einem anderen als dem Frührentner stammt, ist nach Angaben der Sachverständigen eins zu 5,4 Billionen. Ein weiteres Indiz sind die Farbspuren der aufgehebelten Eingangstür an einem Stemmeisen des 33-Jährigen.

Warum der Mann die Wohnung angezündet hat, konnte das Gericht nicht ergründen. „Seine wahnhafte Welt ist für uns nicht zu durchdringen“, erklärt der Vorsitzende Richter Burkhard Pöpperl. Tatsache ist, dass dem Mann drei von vier Wohnungen in dem Haus gehörten – und dass alle drei am Tag der Brandstiftung zwangsversteigert werden sollten.

Wegen seiner wahnhaften Störungen ist der 33-Jährige schuldunfähig und kann nicht bestraft werden. Aber, so Pöpperl, er sei so gefährlich, dass die Allgemeinheit vor ihm geschützt werden müsse: „Es gibt keine Alternative zur Unterbringung.“ Weil der Frührentner „sich oft von Obrigkeiten angegriffen fühlt“, sah das Gericht es auch als problematisch an, dass ausgerechnet seine Lebensgefährtin seine gesetzliche Betreuerin ist. „Wenn es Spannungen in der Familie gibt, steht zu befürchten, dass auch hier was passiert.“

Wie lange der 33-Jährige in der Psychiatrie bleiben muss, ist ungewiss. „Eine solche Unterbringung kann lange dauern“, sagt der Richter, „für viele Menschen lebenslang“.

Staatsanwalt Michael Schaller hatte für genau die Entscheidung plädiert, die das Gericht gefällt hat. Für Verteidigerin Manuela Paulsen hat die mehrtägige Verhandlung „keinen Tatnachweis“ erbracht, weshalb sie sich gegen eine Unterbringung aussprach. „Hilfsweise“ beantragte sie, diese Maßnahme zur Bewährung auszusetzen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Brandstiftung
Bundeskanzler der BRD
Frührentner
Kleinhirn
Landgericht Würzburg
Psychiatrie
Psychiatrische Kliniken
Störungen und Störfälle
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top