Auf Antrag der Bayerischen Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft in Freising hat die Regierung von Unterfranken eine Anordnung zur Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer (Buchdrucker, Kupferstecher, Lärchenborkenkäfer und Nordischer Fichtenborkenkäfer) erlassen. Diese ist am 29. Januar in Kraft getreten und gilt bis 31. Dezember 2023, teilt die Regierung von Unterfranken mit.
Nach der Anordnung werden die Nadelwälder (Rein- und Mischbestände) sowie die Grundstücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von 500 Metern von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz lagert, im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärt. Daraus ergeben sich für Eigentümer und Nutzungsberechtigte folgende Konsequenzen:
Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März sind Wälder und Grundstücke einschließlich dort lagernder Walderzeugnisse mindestens einmal auf Käferbefall zu kontrollieren. In der Zeit vom 1. April bis 30. September ist die Kontrolle mindestens im Abstand von vier Wochen vorzunehmen. Bei festgestelltem Borkenkäferbefall ist sofort die zuständige untere Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) zu verständigen.
Borkenkäferbefall ist sachkundig, nach guter fachlicher Praxis und sachgemäß nach dem Stand der Technik unverzüglich und wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.