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Würzburg
Betrug mit Apps: Fränkische Fahnder nehmen 23-Jährigen fest
Erfolg für fränkische Internet-Fahnder: Sie kamen einem 23-Jährigen auf die Spur, der zahlreiche Menschen betrogen haben soll – auch in Unterfranken.
Die lockeren Jobs im Internet waren in Wahrheit Abzockerei: Fränkische Internet-Fahnder deckten einen großen Betrug bei angeblichen App-Testern auf.
Foto: Thinkstock | Die lockeren Jobs im Internet waren in Wahrheit Abzockerei: Fränkische Internet-Fahnder deckten einen großen Betrug bei angeblichen App-Testern auf.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 14:53 Uhr

Der Tatverdächtige ist noch jung, aber bei kriminellen Geschäften im Internet ein "alter Hase". Fränkische Internet-Fahnder beim Generalstaatsanwalt in Bamberg nahmen jetzt einen 23-Jährigen aus Hannover als Schlüsselfigur eines raffinierten bundesweiten Internet-Betruges bei App-Testern fest: Mit den geklauten Daten angeblicher Testkunden machten Gauner lukrative Geschäfte – auch in Unterfranken, wie Oberstaatsanwalt Thomas Goger bestätigt.

Polizei warnte in Unterfranken schon 2019

In Würzburg und Schweinfurt hatte die Polizei bereits im vorigen September vor der gehäuft auftretenden Masche gewarnt. 2018 hatte das Polizeipräsidium in Unterfranken 212 Fälle registriert, 2019 stieg die Zahl weiter an.

Bundesweit hatten da auch schon Verbraucherschützer Alarm geschlagen, bei scheinbar attraktiven Jobs als Marktforscher, Umfrage-Teilnehmer oder App-Tester hellhörig zu werden. Zu verlockend klang das Angebot, mit wenig Anstrengung von zuhause aus bis zu 2700 Euro zu verdienen.

Tarnkonten und gefälschte Bestellungen

Den Interessenten wurde zum Beispiel mitgeteilt, sie sollten als Testkunden Sicherheitssysteme bei Banken im Internet prüfen. In Wahrheit ging es den Abzockern darum, an ihre Kontodaten, Handynummern und Passfotos heranzukommen. Die persönlichen Daten der Tester und die erfolgreich durchgeführten Video-Identifikationen "wurden dazu genutzt, bei diversen Kreditinstituten Online-Konten zu eröffnen", erklärt Oberstaatsanwalt Goger von der Zentralstelle Cybercrime beim Generalstaatsanwalt in Bamberg.

Über die konnten aber nicht sie, sondern nur der 23-Jährige verfügen. In anderen Fällen soll der Mann App-Tester über eigens eingerichtete Internetseiten wie theworldofapps.net zur Mitarbeit gegen eine geringfügige Provision gewonnen haben.

Wann man misstrauisch werde sollte

"Auf den ersten Blick sehe die Webseiten sehr seriös aus", heißt es dazu bei Verbraucherschützern. Aufmerksame Kunden können dennoch misstrauisch werden: Beispielsweise fehlt die Umsatzsteuer-ID im Impressum, die Anbieter sind auffallend schwer telefonisch erreichbar und bei manchen Firmen fehlt das Impressum völlig.

Die Ermittler gehen davon aus, dass mindestens 113 Personen aus Deutschland und Österreich getäuscht und 210 Konten, auch bei Kryptowährungsbörsen, eröffnet wurden. Noch suchen die Ermittler nach den Komplizen des Mannes, die solche Alibi-Konten dazu nutzten, sie "mit den Erträgen betrügerischer Online-Geschäfte füllen zu lassen", erklärt der Oberstaatsanwalt.

Auch die Erträge von Phishing-Taten zum Nachteil von Kunden diverser Sparkassen und Banken sollen auf die vom Beschuldigten kontrollierten Konten geflossen sein. Insgesamt wurden diesen Konten mehr als 560 000 Euro gutgeschrieben.

Opfer und Täter zugleich

Nach monatelangen operativen Maßnahmen stießen Fahnder im Dezember 2019 auf den 23-Jährigen. Bei der Durchsuchung wurde belastendes Beweismaterial gesichert und die Ermittlungen gingen noch Monate weiter. Die Akte umfasst inzwischen 139 Ordner. Jetzt wurde Anklage erhoben. Der Angeschuldigte stand bereits wegen diverser Internet-Straftaten unter offener Bewährung. 

Pressesprecher Enrico Ball vom Polizeipräsidium Unterfranken weiß: Auch wenn gutgläubige Produkt-Tester nichts vom Betrug und den Geldverschiebungen mitbekommen haben, kommen sie doch mit dem Gesetz in Konflikt. "Es droht ein Strafverfahren wegen Geldwäsche", sagt Ball. Man helfe dabei, Herkunft und Transferwege des Geldes zu verschleiern.

Damit mache man sich "zumindest der leichten Geldwäsche schuldig", so Ball. Doch damit nicht genug. Womöglich, betont die Polizei, müssen die ahnungslose App-Tester den Betrogenen deren entstandenen Schaden sogar ersetzen - sollten diese das im Zuge des Prozesses einfordern.

 
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