Die Kosten für die Arbeiten an den Entwässerungseinrichtungen in Ippesheim und Bullenheim werden über Beiträge von den Bürgern bezahlt. Der Gemeinderat hatte eine 100-prozentige Umlegung der Kosten beschlossen. Womit zu rechnen ist, darüber informierte die Gemeinde nun in einer Bürgerversammlung. Die Bürger selbst hatten lediglich Nachfragen zum vorgestellten Zahlenwerk.
Wegen Corona hatte Bürgermeister Karl Schmidt die Bürgerversammlung in die Uffenheimer Stadthalle verlegt, da diese bei einer 3G+-Regelung genug Platz bietet, auch mit Abstand zu sitzen. Rund 65 Bürgerinnen und Bürger nutzten die Informationsmöglichkeit aus erster Hand.
Heinrich Schulte vom Kommunalberatungsbüro Schulte/Röder erklärte anschaulich und verständlich die rechtlichen Grundlagen und wie die Berechnung zu Stande kam. In Ippesheim zählt die komplette Gemeinde als ein sogenanntes Einrichtungsgebiet. Das heißt, es betrifft alle beitragspflichtigen Flächen. "Das ist das Solidarprinzip", erläuterte Schulte.
Bürgermeister Schmidt zählte die Maßnahmen auf, die in die Berechnung mit eingeflossen seien. Die Kläranlage sei ertüchtigt und bereit, auch das Abwasser aus der Gemeinde Gollhofen aufzunehmen. In Ippesheim werde schon ein Jahr am neuen Mischwasserkanal gebaut. Derzeit würden die Rückhaltebauwerke eingebaut. "Danach geht es mit dem Kanalbau zügig weiter", sagte Schmidt.
Der Kanalbau in Bullenheim werde auch gemacht, allerdings gebe es Verzögerungen, weil auch die Straße erneuert werden müsse. Dazu zählten auch Gehwege und Randsteine. Zuschüsse dafür könnten aber erst 2022 beantragt werden, weswegen der Kanal in Bullenheim erst 2023 gemacht werde. Spätere Maßnahmen in Herrnberchtheim sollen laut Schmidt nach derzeitigem Willen des Gemeinderats über die Gebühren abgerechnet werden.
Das Projekt Kläranlage mit Fällmittelstation kostet laut Schulte 640 000 Euro. Mit 1,8 Millionen Euro ist die Ippesheimer Kanalbaumaßnahme veranschlagt, mit 590 000 Euro die in Bullenheim. Macht insgesamt 3,03 Millionen Euro.
Nun hat die Vermessung ergeben, dass es auf dem Gemeindegebiet 580 000 Quadratmeter Grundstücksflächen gibt, dazu kommen Vorhalteflächen und Flächen für die Nachverdichtung von 29 203 Quadratmeter, gesamt also 609 203 Quadratmeter. Bei den Geschossflächen wurden so 178 176 Quadratmeter ermittelt. Auf diese Flächen gilt es, die Kosten zu verteilen. Dabei sind laut Simon Müller von der Veraltungsgemeinschaft Uffenheim bereits die Anteile der Gemeinde Gollhofen und des Zweckverbands GollIpp abgezogen.
Für die Straßenentwässerung, den Betrag trägt die Gemeinde, sind 597 500 Euro angesetzt, für das Schmutzwasser 1,771 Millionen Euro (72,81 Prozent), für das Niederschlagswasser 661 500 Euro (27,19 Prozent).
Umlagefähig sind demnach 2 432 000 Euro. Abzüglich der Zuwendungen von 727 200 Euro verbleiben noch 1 705 300 Euro. "Alles vorläufige Zahlen", betonte Schulte. Von diesen rund 1,7 Millionen Euro entfallen momentan auf die Grundstücksflächen 463 743 Euro (27,19 Prozent) und auf die Geschossflächen 1 241 557 Euro (72,81 Prozent). Das ergibt für die Grundstücksflächen einen Verbesserungsbeitrag von 76 Cent je Quadratmeter und bei den Geschossflächen 6,96 Euro je Quadratmeter.
Beispielrechnungen
Für ein durchschnittliches Anwesen mit 700 Quadratmetern Grundstücksfläche und 300 Quadratmetern Geschossfläche käme so ein Beitrag von 2620 Euro heraus, den der im Grundbuch eingetragene Eigentümer zahlen müsste. Als weitere Beispielberechnung nannte er 4620 Euro für ein landwirtschaftliches Anwesen mit Flächen von 1500/300 Quadratmetern. Bei unbebauten Bauplätzen würde eine fiktive Geschossfläche von 25 Prozent der Grundstücksfläche angenommen.
Für übergroße Grundstücke gebe es eine Sonderregel. Schließlich steige ab einer gewissen Größe der Nutzen durch die Abwasserversorgung nicht mehr. Aus seiner Erfahrung heraus hätten sich hier 3000 Quadratmeter als Grenze bewährt, erklärte Schulte.
Laut Bürgermeister Schmidt soll im Februar 2022 die Satzung erlassen werden. Einen Monat später gehen die Bescheide hinaus. Im April werden in der ersten Rate 50 Prozent der Beitragssumme fällig, im April und Dezember 2023 je weitere 25 Prozent.