Am Montag gab es im öffentlichen Teil der Prosselsheimer Gemeinderatssitzung nur einen Punkt "Die Zustimmung zu einem Bebauungsplans in Unterpleichfeld". Als Gemeinde- und Flurnachbar wurde dazu die Gemeinde Prosselsheim um ihre Meinung gebeten.
Um den überörtlichen Frieden unter den Gemeinden und die Befriedigung eigener Bedürfnisse zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber eine Zustimmung der anliegenden Gemeinden bei solchen Bauvorhaben vorgeschrieben. Deshalb lag die 1. Änderung Bebauungsplan "Windmühle Teilbereich 1" mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Unterpleichfeld auf dem Prosselsheimer Ratstisch.
In diesem beschränkten Industriegebiet "Windmühle, Teilbereich 1" plant die Gemeinde Unterpleichfeld ein Ärztehaus sowie nicht störende Handwerksbetriebe wie Dentallabor, Frisör, Hörakustik oder Optiker und Speisewirtschaften bei gleichzeitiger Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region.
Das Gebiet liegt südlich der Ortsbebauung in direktem Anschluss an die Bundesstraße 19. Hierdurch besteht eine direkte Zufahrtsmöglichkeit auf die überörtliche Fernstraße und eine direkte und ungehinderte Verbindung zum Oberzentrum Würzburg sowie zur Auffahrt der Bundesautobahn A7 und wenige Kilometer beim Biebelrieder Kreuz auch auf die A3. Der Unterpleichfelder Gemeinderat hat am 8. Dezember 2020 die Aufstellung der ersten 1. Änderung des Bebauungsplanes "Windmühle" Teilbereich 1 beschlossen und gebilligt.
Der Prosselsheimer Gemeinderat nahm die 1. Änderung Bebauungsplan "Windmühle" Teilbereich 1 mit integriertem Grünordnungsplan zur Kenntnis und beschloss einstimmig, dass keine Anregungen veranlasst sind.