zurück
Kirchheim
Bebauungsplan für neuen Fußballplatz steht
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 31.12.2020 02:12 Uhr

Mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Sportplatz Gaubüttelbrunn" hat der Ferienausschuss des Gemeinderats die Weichen für den Bau eines neuen Fußballplatzes am Ortsrand von Gaubüttelbrunn gestellt. Die Entscheidung fiel mit zwei zu drei Stimmen knapp aus. Dagegen stimmten die beiden Räte von SPD und Grünen. Aufgrund der Corona-Auflagen hatte Bürgermeister Björn Jungbauer kurzfristig darauf verzichtet, den gesamten Gemeinderat einzuberufen. Bevor die DJK Gaubüttelbrunn bauen kann, ist noch eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans nötig.

Der Bebauungsplan hat eine mehrjährige Vorgeschichte. Schon 2016 hatte der Gemeinderat ein Planungsbüro mit der Erarbeitung eines Bebauungsplans für einen Sportplatz und eine Mehrgenerationenanlage beauftragt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Abwägung der eingetroffenen Stellungnahme erfolgte im Mai dieses Jahres. Umstritten war jedoch weiterhin, inwiefern der Sportplatz die Lärmgrenzwerte einhält. Auf Zweifel der Anwohner hin hatte die Gemeinde nochmals eine Lärmprognose beauftragt, deren Ergebnisse Anfang Dezember vorlagen. Auf sie konnten sich nun der Planer und die Gemeindeverwaltung bei der Abwägung der Einwendung von vier Anwohnern im Zuge der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit berufen.

Die Anwohner befürchten, dass vom Spielbetrieb an den Wochenenden, dem abendlichen Training und den an- und abfahrenden Fahrzeugen zu viel Lärm ausgeht. Im ursprünglichen Lärmgutachten seien zudem die Vorbelastungen durch das Bürgerheim mit der neu gebauten Dachterrasse und die Musikhalle unberücksichtigt geblieben. Die neue Schallimmissionsprognose von Anfang Dezember sieht dagegen geht keine relevanten Grenzwertüberschreitungen. Sie geht davon aus, dass die Heimspiele an Sonntagen ab 14 Uhr stattfinden, sich bis zu 100 Zuschauer auf dem Sportgelände befinden und die heimischen Besucher zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen.

Um die Lärmgrenzwerte einzuhalten, soll in einer Nutzungssatzung durch die Gemeinde festgehalten werden, dass sonntägliche Spielbetrieb erst am Nachmittag beginnt und der Sport- und Grillplatz nur bis 22 Uhr genutzt werden dürfen. Auf eine zuvor ebenfalls diskutierte Lärmschutzwand wird verzichtet.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Kirchheim
Christian Ammon
Bebauungspläne
Björn Jungbauer
Bürgermeister und Oberbürgermeister
Flächennutzungsplanung und Flächennutzungspläne
Gaubüttelbrunn
Kommunalverwaltungen
Lärmgrenzwerte
SPD
Sportplätze
Stadträte und Gemeinderäte
Öffentlichkeit
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top