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WÜRZBURG
Bayerischer Rockpreis wird Gema aberkannt
Bayerischer Rockpreis wird Gema aberkannt       -  Gema (Symbolfoto).
Foto: dpa | Gema (Symbolfoto).
Melanie Jäger
Melanie Jäger
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:16 Uhr

Im Verband für Popkultur in Bayern (VPBy) brodelt es schon seit Anfang des Jahres, nun ist den Verantwortlichen der Kragen geplatzt: Sie haben der Gema, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, den Bayerischen Rockpreis aberkannt. Den Preis hatte die Gema 2004 für einen eigens festgelegten günstigen „Jugendtarif“ bekommen. Doch genau diesen gibt es im neuen Tarifpaket nicht mehr.

Für die Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe ist das bitter. Statt der 187-Euro-Jahrespauschale, mit der alle Veranstaltungen abgedeckt waren, sind die Einrichtungen nun mit den geforderten Einzelzahlungen für jede Veranstaltung schnell bei 1000 Euro. Die Folge: Konzerte von Nachwuchsbands, die Hintergrundmusik und Kinderdiscos müssen schon jetzt reihenweise gestrichen werden.

Leidtragende sind Kinder und Jugendliche

Eine Reaktion der Gema auf die Aberkennung des seit 1991 verliehenen Rockpreises gibt es noch nicht. Bernd Schweinar, bayerischer Rockintendant im Verband für Popkultur, erklärt auf Anfrage dieser Redaktion: „Die Verantwortlichen der Gema zeigten sich bislang in allen Gesprächen völlig unzugänglich. Dabei geht ihre Entscheidung vollständig auf Kosten der sozialkulturellen Verbände. Leidtragende sind Kinder und Jugendliche!“

Das Dilemma, so Schweinar, sei jetzt auch eine Sache für die Politik. Denn hier gehe es auch um eine zwangsweise Einschränkung der pädagogischen Arbeit. Nicht nur, dass nun jedes einzelne Konzert angemeldet und ein Musikfolgebogen ausgefüllt werden muss. Es müssen auch Nachwuchskonzerte angemeldet werden, für die die Gema gar keinen Lizenzanspruch habe.

Diese sogenannte „Gema-Vermutung“, wurde durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) entwickelt. Danach besteht eine tatsächliche Vermutung der Wahrnehmungsbefugnis der Gema gegenüber Veranstaltern, die ein Musik-Repertoire darbieten. Das heißt, es muss im Einzelfall immer durch den Anbieter von Musik belegt werden, dass verwendete Musik nicht zum Gema-Repertoire gehört.

Pädagogische Arbeit kommt zu kurz

„Das ist ein immenser organisatorischer Aufwand, den können die Pädagogen und Helfer in den Einrichtungen gar nicht leisten. Und das kann nicht sein“, so Schweinar. Zu den Aufgaben gehöre es zudem, möglichst vielen Nachwuchsbands Auftrittsmöglichkeiten zu geben. Auch dass dieser Gema-Paukenschlag für alle Jugendhilfeträger so überraschend gekommen sei, habe den Ärger über die Entscheidung der Gema noch verstärkt. Im November seien die ersten Tarifkündigungsschreiben eingegangen. „Bevor alle richtig wussten, was los ist, hatten wir es schon mit den neuen Regelungen zu tun!“

Begründet, so Schweinar, habe die Gema ihren Schritt gegenüber den offenen und staatlich geförderten Jugendhilfeeinrichtungen damit, dass der Jugendtarif ein Sonderling gewesen sei, der nicht mehr in das aktuelle Gema-Tarifgefüge passe. Zudem würde der mit dem Bayerischen Rockpreis ausgezeichnete Jugendtarif nicht mehr die Realität in den Jugendhäusern abbilden. Genau das, so sagt Schweinar gegenüber dieser Redaktion, sei nicht der Fall. Er rechnet in den nächsten Tagen und Wochen deshalb mit einer bundesweiten Protestwelle.

 
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