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Würzburg
Baustopp am Würzburger Nikolausberg: Mehrfamilienhaus stört Nachbarn 
Der Verwaltungsgerichtshof hat einer Klage von Nachbarn recht gegeben und den Bau eines Mehrfamilienhauses gestoppt. Was bedeutet die Entscheidung für andere Bauvorhaben? 
Das Gelände des ehemaligen Felsenkellers Beer an der Gabelung Leutfresserweg und dem Weg zur Neuen Welt in Würzburg soll bebaut werden. 
Foto: Daniel Peter | Das Gelände des ehemaligen Felsenkellers Beer an der Gabelung Leutfresserweg und dem Weg zur Neuen Welt in Würzburg soll bebaut werden. 
Manuela Göbel
 |  aktualisiert: 09.02.2024 23:47 Uhr

Baustopp am Nikolausberg: Aufgrund einer Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs darf der Bau eines Mehrfamilienhauses zwischen Leutfresserweg und dem Weg zur neuen Welt nicht begonnen werden. Ein Teil des Grundstücks am ehemaligen Beer'schen Felsenkeller hat der Eigentümer bereits gerodet.  

Im September hatte der städtische Bauausschuss dort mit knapper Mehrheit eine Baugenehmigung für das Haus mit 16 Wohneinheiten im oberen Teil des Grundstücks erteilt. Der untere, verwilderte Teil an der Gabelung Leistenstraße und dem Weg zur Neuen Welt soll unbebaut und Biotop bleiben. Als Ausgleich für das wegfallende Baufenster in diesem Grundstücksteil soll die Bebauung im oberen Teil größer ausfallen: Deshalb wurden mit der Genehmigung sechs Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt. Gebäudehöhe und Anzahl der Geschossflächen sollten danach größer gebaut werden dürfen, als im Bebauungsplan festgeschrieben ist. 

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Betroffene Nachbarn hatten gegen die Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht geklagt und einen Antrag auf Baustopp gestellt. Diesen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht im März abgelehnt, worauf die Anwohner Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben haben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dieser Beschwerde jetzt stattgeben: Er sieht die Rechte der betroffenen Nachbarn verletzt. Das heißt der Bau des Mehrfamilienhauses darf vorerst nicht begonnen werden. 

Graffiti-Kunst auf den Ruinen des ehemaligen Gastronomiebetriebs.
Foto: Daniel Peter | Graffiti-Kunst auf den Ruinen des ehemaligen Gastronomiebetriebs.

"Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist sehr erfreulich und aus juristischer Sicht bedeutsam, da das Gericht hier den Festsetzungen im Bebauungsplan zum Maß der baulichen Nutzung eine nachbarschützende Wirkung zugesprochen hat", sagt Anja Schilling, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Partnerin der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte. Denn grundsätzlich seien Freisetzungen von festgelegter Gebäudehöhe oder Geschossfläche nicht von Nachbarn einklagbar. Das besondere in diesem Fall sei, dass die entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan explizit als nachbarschützend begründet wurden.

Hat das Urteil für die Nachverdichtung in Würzburg Signalwirkung?

Dass das Urteil aus München eine Signalwirkung auf die Nachverdichtung in anderen Bereichen der Stadt haben könnte, glaubt Baureferent Benjamin Schneider auch aus einem anderen Grund nicht: "Zuletzt hat der Gesetzgeber durch eine Änderung des Bayerischen Baurechts die Nachverdichtung ja eher leichter gemacht, indem die Abstandsflächen zu den Nachbarn sogar verringert werden."  

Und welche Konsequenzen zieht die Stadt jetzt aus dem Urteil für die Bebauung am ehemaligen Beer'schen Felsenkeller? Schneider: "Wir werden uns zeitnah mit dem Bauherrn zusammen setzen und das gemeinsam besprechen." Klar sei jedenfalls, dass bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren dort nicht mit dem Bau angefangen werden wird. In diesem wird geprüft, inwieweit die Erteilungen der Befreiungen rechtswidrig waren.

Mystische Stimmung im verwilderten Grundstück des ehemaligen Beer'schen Felsenkeller.
Foto: Daniel Peter | Mystische Stimmung im verwilderten Grundstück des ehemaligen Beer'schen Felsenkeller.

Der Beer' sche Felsenkeller war ein großer Gastronomiebetrieb mit Biergarten. Der Ausschank der Sanderauer Brauerei Georg Beer & Söhne wurde Ende des 19. Jahrhunderts eröffnet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er aufgegeben. Die Gebäude verfielen und das Grundstück verwilderte.

 
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  • F. S.
    Der Felsenkeller diente 1945 als Luftschutzraum, in dem viele Anwohner die Zerstörung der Stadt am 16. März 1945 überlebten. Ist es von daher betrachtet nicht sinnvoll den Felsenkeller als DENKMAL Würzburger Erinnerungskultur herzurichten? In Zell kann man am Zustand des Bürgerbräustollens, der ebenfalls als Luftschutzraum diente, sehen, wie man so ein Denkmal für interessierte Besucher zugänglich macht. Ob der Beersche Felsenkeller dann noch als Biotop taugt, was ja nun als Auflage für die weitere Planung des Bauherrn gegeben ist.
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  • H. S.
    Ein privater Investor will Geld in die Hand nehmen, ein Brachgelände inmitten eines Wohngebietes kultivieren und seiner bestimmungsgemäßen Nutzung zuführen und darf dies nicht, weil ein paar Nachbarn dagegen sind? Obwohl der Bauherr alle Vorgaben einhält und bereits den Segen des Bauamtes hat? Was ist eine Nachbarschützende Wirkung? Das die weiterhin ihren Müll und Kompost dort hinwerfen dürfen?
    Muss man das verstehen?
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  • H. S.
    Meine ehrliche Meinung?
    Genau genommen ist das eine der letzten Ruinen aus dem zweiten Weltkrieg!
    Ich bin in der Leistenstraße aufgewachsen und habe noch in den diversen Weltkriegs-Ruinen in der Burkarderstraße gespielt.
    Die letzte war da das, was heute die Würzburger als Parkhaus kennen..
    Doch Beers Felsenkeller ist sowohl eine Ikone, als auch eine Mahnung an die nachfolgenden Generationen, dass sowas wie zu Hitlers Zeiten niemals mehr passieren darf! Und das sollten sich gerade die AfD-Wähler Würzburgs mal genauer ansehen: Sowas passiert, wenn solche Menschen an die Macht kommen...
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  • G. W.
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