"Innenentwicklung vor Außenentwicklung" – diesem Ziel fühle sich auch der Landkreis Würzburg verbunden. Um das Leben im Ortskern zu stärken, habe der Kreistag deshalb eine Innenentwicklungsstrategie beschlossen, die die Aktivitäten zum sparsamen Flächenverbrauch auf kommunaler Ebene und in den interkommunalen Allianzen unterstützt, wie es im Presseschreiben heißt.
Das Maßnahmenbündel umfasse auch den Baustein "Beratungsleistungen". Über das Angebot von Gutscheinen für eine kostenfreie Erstberatung durch eine Architektin oder einen Architekten will der Landkreis Würzburg Bau- und Sanierungswilligen Hilfestellungen bei baulichen, energetischen, denkmalpflegerischen sowie entsorgungs- und verwertungstechnischen Fragen geben.
Beratung soll Interessenten motivieren und bestärken
Die Beratung soll Bauinteressenten motivieren und bestärken, im Ortskern zu bauen oder zu sanieren. Grundlage dessen ist die neue "Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung der Erstbauberatung durch einen Architekten", die zum 1. April in Kraft tritt. Für die Beratungsleistungen sucht der Landkreis Würzburg in einem öffentlichen Wettbewerb interessierte und qualifizierte Architektinnen und Architekten.
Die Beratungsleistung erstrecke sich laut Pressemeldung unter anderem auf Tätigkeiten, wie
• die fachliche Beratung bei Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie bei Erhalt, Umnutzung und Gestaltung von innerörtlichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden, einschließlich Abbruchmaßnahmen mit Entsiegelung, Ersatz- und Neubauten sowie Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen
• die Beratung und Stellungnahme zu baurechtlichen Verfahren und Fördermöglichkeiten
• die Fertigung von Skizzen zur Visualisierung möglicher Gestaltungsmaßnahmen und/oder zur Lösung ortsgestalterischer Probleme
• die gutachterliche Unterstützung insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit einer Abrissmaßnahme
• die Unterstützung bei der Anfertigung eines Sanierungs-, Rückbau- und Entsorgungskonzepts im Falle der Inanspruchnahme des Landkreis Förderprogramms für "Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen".
Die Vergütung richte sich nach den Grundsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und erfolge nach Zeitaufwand. In der Regel werden maximal fünf Stunden einschließlich erforderlicher Innendienstarbeiten zugrunde gelegt. Grundsätzlich entspreche ein Beratungsgutschein einem Geldwert von maximal 500 Euro brutto.
Für weitere Informationen und die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen können sich interessierte Architektinnen und Architekten ab sofort an Sebastian Grimm, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, E-Mail: s.grimm@Lra-wue.bayern.de, Tel.: (0931) 8003-5114 wenden.