Grenzwertiges beschäftigte den Bauausschuss, darunter ein Zeltschutz für eine Vinothek und eine weitere Bebauung am Euweg. Ist eine Zeltstadt am Place de Vouvray zu befürchten, wenn einer Vinothek die Zeltüberdachung des Außenbereichs gestattet wird? Was zu Corona-Zeiten willkommen und als Sondernutzung in Ordnung war, muss sich nun wieder anderen Maßstäben stellen.
Beantragt war die Genehmigung für ein offenes Zelt als Wetterschutz in der Fährstraße 4 für die genehmigte Außenbestuhlung - noch bis Weihnachten. Eine Dauergestattung wurde diskutiert, wird es aber nicht geben. Dass die Plätze im Freien auch nach dem Sommer angenommen werden, insbesondere als barrierefreier Treffpunkt Randersackerer Rentner, galt Michael Blaß (CSU) als Pluspunkt. Desgleichen bleibt die Gehwegbreite über zwei Meter erhalten.
Dass das Zelt von der Optik her nicht nach Premium-Weinort aussieht, gerade an der Stelle, wo die Gäste vom Mainparkplatz in den Ort kommen, stieß Jürgen Hart (UWG) jedoch auf: "So ein Zelt ist wenig Premium". Es gebe ansehnlichere Möglichkeiten, wie er fand. Zugespitzt sprach er gar von einer Zeltstadt auf dem Place de Vouvray, für den Fall, dass auch andere Gastronomen Ähnliches beantragen. Gleiches Recht für alle, hatte Detlef Aster (CSU) angemahnt. Dass das nicht pauschal zu entscheiden sei, wurde deutlich, weil unter Umständen verkehrsrechtliche Fragen zu beachten seien und wie sich ein Vorhaben im Sinne der Gestaltungssatzung einfügt, so der Hinweis vom Bauamt.
Optische Aufwertung
"Wir müssen eine Linie haben und es muss nachvollziehbar sein, wie der Rat entscheidet", gab Bürgermeister Michael Sedelmayer vor. Außerdem wolle man in der Hand behalten, was passiert. Dem Antragsteller gab er deshalb mit auf den Weg, dass im Falle eines erneuten Antrags dieser frühzeitiger zu stellen sei und eine optische Aufwertung erwartet wird. Für die sechs Wochen bis Weihnachten darf das offene Zeltdach stehen bleiben, entschied der Bau- und Umweltausschuss.
Drei freistehende Einfamilienhäuser mit integrierter Sammelgarage könnten künftig am Euweg 28 stehen. Ein Neubau war früher hier baurechtlich bereits mehrmals genehmigt, dann aber nicht umgesetzt worden. Das Bestandsgebäude von 1959 würde abgerissen. Nun ging es auf dem teilerschlossenen, erweiterten Grundstück um drei Häuser in fränkischer Bauweise mit zwei Vollgeschossen. Der Ausschuss jedoch machte deutlich, dass Gebäude drei so nicht befürwortet werde, weil die Außengrenze der Bebauung nicht weiter ins offene Gelände verschoben werden soll. Sedelmayer sah sie an der Außenkante des aktuellen Wohnhauses als "maximal positiv bewertet". Letztlich wäre dies jedoch durch das Landratsamt zu klären.
Vorteilhafter Grüngürtel
Das Baufeld solle jedoch keinesfalls weiter Richtung Weinberg wachsen und das Bestandsgebäude auch Richtschnur für die maximale Höhe der Neubauten sein. Das war Konsens quer durch die Fraktionen, die sich außerdem eine höhenmäßige Abstufung am Hang und eine gestalterische Anpassung an das Umfeld vorstellten. Dass drei Häuser unter diesen Vorgaben auf dem 1700 Quadratmeter großen Grundstück unterzubringen seien, war dennoch als möglich erachtet worden. Werden die Vorgaben eingehalten, könne die Bebauung aus gemeindlicher Sicht befürwortet werden. Den Grüngürtel direkt am Euweg sah Hart als vorteilhaft an, weil dieser die Gebäude verdeckt. Er soll erhalten bleiben.