Auf der Tagesordnung des Waldbüttelbrunner Gemeinderates lag ein Bauantrag für den Neubau einer Stützmauer zur Geländesicherung mit anschließenden Schüttgutmulden auf der Gemarkung Roßbrunn. Das Pikante daran: Der Bau wurde bereits ausgeführt und fiel den Kontrolleuren des Landratsamtes Würzburg bei einer Begehung auf. Unter Androhung eines Zwangsgeldes wurde der Bauherr aufgefordert, einen Bauantrag zu stellen, um den Schwarzbau nachträglich zu legitimieren. In ähnlichen Fällen war man im Waldbüttelbrunner Gemeinderat schon länger einig, dass solche nachträglichen Genehmigungen grundsätzlich abzulehnen sind. Die Schüttgutmulden wurden nachweislich im zweiten Halbjahr 2022 errichtet. Es handelt sich bei den neu angebauten Teilen um massive Bauelemente von mehreren Metern Höhe und mehr als zehn Metern Länge. Die Boxen wurden offensichtlich errichtet, um darin Baumaterialien zu lagern, so Bürgermeister Klaus Schmidt (SPD) in seinem Sachvortrag.
Das Gebäude, das vor einigen Jahren von der Baywa AG verkauft worden war, liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft und jede Baumaßnahme bedarf grundsätzlich eines Bebauungsplanes. Die Antragstellerin F. D. S. Fahr- und Dienstleistungs-Service GmbH ist in den Bereichen Bioagrarland-Handel, Transporte jeglicher Art, Baustoffhandel, KFZ-Gewerbe sowie Verpachtung und Vermietung von Lagerflächen und Lagerhallen tätig. Dieses breite Geschäftsfeld lässt Ingrid Metz (Bündnis 90/Die Grünen) aufhorchen. Sie führte aus, dass sich dahinter alles Mögliche verstecken könnte und verwies auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, wo es schon öfter Probleme mit der Firma gab. "Der Bauherr stellt sich nicht der Verantwortung, die angebracht wäre", so ihr Statement.
An Landratsamt zur Prüfung weitergeleitet
Alois Bärmann wies darauf hin, dass er auf dem Gelände auch die Lagerung von Asphalt beobachtet hatte. Hierfür gibt es allerdings keine Erlaubnis. Das war aber nicht Gegenstand des Tagesordnungspunktes, wird aber an das Landratsamt zur Prüfung weitergeleitet, versprach Bürgermeister Schmidt. Winfried Körner (CSU) bemängelte, dass die Schüttgutmulden nicht überdacht sind, wie es bei anderen Lagerstätten solcher Art häufig der Fall sei. Eindringendes Regenwasser werde ungefiltert durch das gelagerte Material geleitet, um dann in der gemeindlichen Kanalisation und letztlich in der Kläranlage zu landen. Hier müsse dringend nachgebessert werden, so seine Forderung.
Wiljo Mieseler (SPD) stellte sich hinter die Ausführungen des Sachvortrags: Sollte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen versagen, nachdem die tatsächliche Grundstücksnutzung unklar ist, würden wir seitens der Verwaltung das Landratsamt Würzburg bitten, den Sachverhalt nach rechtlicher Würdigung erneut der Gemeinde zur erneuten Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen vorzulegen. Dieser Argumentation folgten alle Ratsmitglieder und stimmten einstimmig gegen den Bauantrag.
Überschreitungen der Gestaltungssatzung
Ähnlich ablehnend verhielt man sich auch beim Bauantrag zum Abbruch einer Scheune und eines ehemaligen Wirtschaftsgebäudes, Neubau von fünf Wohnungen mit Garagenstellplätzen und Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems in Waldbüttelbrunn. Hier waren insgesamt sieben Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplanes notwendig, teilweise sogar mit großen Überschreitungen der gemeindlichen Gestaltungssatzung. Einige Punkte waren für den Rat genehmigungsfähig, bei anderen versagte er sein Einverständnis.
Bürgermeister Klaus Schmidt lud zu einer Sondersitzung des Abwasserzweckverbandes Ahlbachgruppe hoch fünf am 17. November in die Alte Kirche ein. Hier soll von einem Fachmann nochmals die Finanzierungsmöglichkeiten der breiten Öffentlichkeit und den Verbandsräten aus den fünf Mitgliedsgemeinden erläutert werden, nachdem hier viel Unwissenheit herrscht.