Rimpar
Balkonkraftwerke im Altort: Die Rimparer Gestaltungssatzung verhindert Klein-Solaranlagen im historischen Ortskern
Kleine Solarkraftwerke für den Balkon sind eine denkbar einfache Form, Strom zu erzeugen. Vier Module reichen, um bis zu 600 Watt ins Netz einzuspeisen. Eine langwierige Genehmigung ist bei dieser geringen Menge nicht nötig. Allerdings steckt der Teufel im Detail: In Altorten, in denen eine städtebauliche Gestaltungssatzung gilt, ist es nach jetzigem Stand wohl oft nicht möglich, die Anlagen an der Hausfassade anzubringen. Dies zeigte sich bei einem im Rimparer Marktgemeinderat diskutierten Antrag der SPD-Fraktion, die Anlagen mit einem Zuschuss der Gemeinde zu fördern. Gestaltungssatzungen haben die Aufgabe, den Charakter und die Schönheit eines historischen Orts zu wahren.
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