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Balkonkraftwerke im Altort: Die Rimparer Gestaltungssatzung verhindert Klein-Solaranlagen im historischen Ortskern
Der Rimparer Altort ist von besonderer historischer Bedeutung und verfügt über zahlreiche Gebäude früheren Jahrhunderten. Eine städtebauliche Gestaltungssatzung möchte das Erscheinungsbild erhalten.
Foto: Christian Ammon | Der Rimparer Altort ist von besonderer historischer Bedeutung und verfügt über zahlreiche Gebäude früheren Jahrhunderten. Eine städtebauliche Gestaltungssatzung möchte das Erscheinungsbild erhalten.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 07.05.2023 02:27 Uhr

Kleine Solarkraftwerke für den Balkon sind eine denkbar einfache Form, Strom zu erzeugen. Vier Module reichen, um bis zu 600 Watt ins Netz einzuspeisen. Eine langwierige Genehmigung ist bei dieser geringen Menge nicht nötig. Allerdings steckt der Teufel im Detail: In Altorten, in denen eine städtebauliche Gestaltungssatzung gilt, ist es nach jetzigem Stand wohl oft nicht möglich, die Anlagen an der Hausfassade anzubringen. Dies zeigte sich bei einem im Rimparer Marktgemeinderat diskutierten Antrag der SPD-Fraktion, die Anlagen mit einem Zuschuss der Gemeinde zu fördern. Gestaltungssatzungen haben die Aufgabe, den Charakter und die Schönheit eines historischen Orts zu wahren.

Fraktionssprecher Harald Schmid begründete den Zuschuss damit, dass die auf den Weg gebrachte Förderung des Landkreises in Höhe von 20.000 Euro schon in wenigen Tagen aufgebraucht gewesen sei. Es solle jedoch jeder die Möglichkeit haben, einen Zuschuss zu erhalten. "Der Zuschuss ist kein Zwang, er ist ein Angebot, niederschwellig und auch ein Mieter kann sich beteiligen", erläuterte er. Die Mini-Kraftwerke seien ein Beitrag zur Energiewende, der sich schon nach wenigen Jahren wirtschaftlich rechne. Derzeit sind Balkonkraftwerke ab etwa 500 Euro erhältlich. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass sie sich schon nach vier bis fünf Jahren rechnen, bei einer Förderung sogar nach nur zwei bis drei Jahren.

25.000 Euro im Haushalt vorgesehen

Die Entscheidung fiel einstimmig. Falls es der Kassenstand der Marktgemeinde zum Zeitpunkt der Haushaltsverhandlungen im Herbst zulässt, sollen die Gelder ab dem Jahresbeginn 2024 für die Bürger zur Verfügung stehen. Angedacht sind 200 Euro. Insgesamt 25.000 Euro sollen im kommenden Haushalt vorgesehen werden. Die Gemeinde möchte zudem in einer Informationsveranstaltung über die Möglichkeit informieren.

Breit diskutiert wurde jedoch der Hinweis der Fraktionssprecherin der Interessengemeinschaft Umwelt-Rimparer Liste (Igu-RL) Margarete May-Page. Sie sieht ein großes Interesse in der Bevölkerung. Besonders im Rimparer Altort müsse jedoch auch darauf geachtet werden, dass die Anlagen nicht "wild angebracht werden und ins Ortsbild passen". Bauamtsleiter Marco Göbet bestätigte, dass die derzeit geltende, 2004 erlassene Gestaltungssatzung im mit staatlichen Mitteln geförderten Sanierungsgebiet insbesondere an den Fassaden derzeit keine Balkonkraftwerke zulasse. Eine Kontrolle hält er jedoch kaum für möglich. Die Anlagen benötigten schließlich keine Genehmigung.

Abweichungen nur in Einzelfällen

Abweichungen sind gemäß der Satzung nur in begründeten Einzelfällen möglich. Voraussetzung ist, dass das Landratsamt Würzburg im Einvernehmen mit der Gemeinde Rimpar die Abweichung genehmigt und "das Ziel der Satzung, das Ortsbild zu erhalten, nicht beeinträchtigt wird". Bei dem bereit gestellten Geld drohten 125 Ortseinsichten und Einzelfallentscheidungen, befürchtet denn auch Bürgermeister Bürgermeister Bernhard Weidner: "Mit einer Ortseinsicht ist es nicht getan, man muss mit den Leuten sprechen und vermutlich ein zweites Mal an den Ort fahren", erklärte er. Die Mitarbeiter der Verwaltung könne er dafür nicht einsetzen.

Es müsse reichen, dass der Antragsteller die Originalrechnung in der Gemeinde einreicht, woraufhin diese das Geld auszahlt. Er sieht zudem rechtliche Schwierigkeiten, wenn sich ein Mieter eine solche Anlage anschafft, aber umzieht und die Anlage an den neuen Wohnort mitnimmt. "Dann hätten wir mit Steuergeldern einem nicht mehr berechtigten Privateigentümer die Anlage finanziert.

 
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