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THÜNGERSHEIM
Bahnlärmsanierung lässt weiter auf sich warten
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 02.04.2019 12:57 Uhr

Der längst erwartete Baubeginn zur Lärmsanierung im Verlauf der Bahnstrecke verzögert sich weiter. Als neuen Zeitpunkt für den Maßnahmenbeginn stellte Dandan Su, Bau-Ingenieurin der DB Netz AG, das Jahr 2020 in Aussicht. Entsprechende Informationen gab die zuständige DB-Projektverantwortliche im Rahmen der Bürgerversammlung an die etwa 120 Besucher weiter.

Merkliche Ernüchterung machte sich breit unter den Zuhörern in der Raiffeisen-Sporthalle. Zur vollständigen Verunsicherung trug die Aussage mit bei, dass eine nur zwei Meter hohe Lärmschutzwand womöglich gar nicht förderfähig sei. Entscheidend hierfür sei der Nutzen-Kosten-Vergleich, so Su. Die DB-Mitarbeiterin brachte unmissverständlich zum Ausdruck, dass für eine Lärmsanierung nicht einmal ein gesetzlicher Anspruch bestehe. Vielmehr handele es sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Bundes auf Entscheidungsbasis einzig des Eisenbahn Bundesamtes (EBA).

Zu Entscheidungen aufgefordert

Zur Durchführung der Lärmsanierung war die Gemeinde Thüngersheim durch die DB Netz AG immer wieder zu Entscheidungen aufgefordert worden. Über alle Fraktionen hinweg hatte sich der Gemeinderat im Dezember letzten Jahres auf eine Wandhöhe von zwei Metern, maximal 2,50 Meter verständigt. Geplant ist der Lärmschutz entlang der Bahngleise im Bereich der Staustufe auf 550 Metern, zwischen den Ortseingängen Süd und Nord über 873 Metern Länge sowie auf einer Strecke von 225 Metern an der Mainaue.

Obwohl Gestaltungswünsche durch die DB Netz AG zunächst zugesichert waren, wurden diese im vergangenen Frühjahr dann abgelehnt. In einer Stellungnahme an die Gemeinde Thüngersheim hatte die DB Netze am 8. Mai mitgeteilt, dass „eine Reduzierung der Wandhöhe unter drei Meter wegen der damit verbundenen Pegelreduktion und somit sinkenden Kosten-Nutzungs-Verhältnis nicht zugestimmt werden kann.“ Darüber hinaus seien transparente Elemente im Bereich der Bahnhaltepunkte und des Ortskerns nur bedingt zu realisieren, soweit es im Rahmen der Förderrichtlinien möglich ist.

Dies machte die erneute Auslegung im Juni 2018 erforderlich.

Der Antrag zur Lärmsanierung war im April 2014 gestellt worden. Relativ schnell erfolgte im Dezember die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Nach mehreren grundlegenden Veränderungen an den gegebenen Voraussetzungen ist das Planfeststellungsverfahren aber noch immer nicht abgeschlossen. Dazwischen erfolgten unter anderem die Einleitung des Anhörungsverfahrens, Auslegungen, Erwiderung, Stellungnahmen und Erörterungstermine. Im Mai dieses Jahres sei von der Regierung von Unterfranken eine neue Umweltplanung gefordert worden, informierte Su. Dies machte die erneute Auslegung im Juni 2018 erforderlich. Nach Su?s Aussage liegen die Unterlagen aktuell dem EBA vor. Bis von dort Baurecht erteilt werden kann, sei noch eine Stellungnahme der DB zu eventuellen Einwendungen sowie eine abschließende Stellungnahme der Regierung von Unterfranken erforderlich.

Erst nach dem Ergebnis der für Sommer nächsten Jahres geplanten Ausschreibung werde in einem Nutzen-Kosten-Vergleich entschieden über den Bau von keiner, einer, zwei, oder drei Wänden, informierte Su. Auf den Hinweis aus den Reihen der Besucher nach dem schnelleren Fortgang in Zellingen, entgegnete Su, dass dort eine weitaus geringere Umweltplanung erforderlich sei. Die vorgebrachte Befürchtung einer einhergehenden Lärmsanierung mit der Sanierung der ICE-Strecke Würzburg - Fulda versuchte Su zu entkräften. Statt endlich verbindliche Aussagen zu erhalten, trugen die Informationen der DB-Mitarbeiter unter den Besuchern der Bürgerversammlung wohl eher zur Verunsicherung bei.

 
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