Einen Umweltfrevel vermuteten kürzlich Bürger in Theilheim. Am Straßenrand am Ortseingang von Randersacker her kommend vor kurzem einige Bäume gefällt worden. "Und damit mitten in der Vegetations- und Brutschutzzeit", erläutern der Vorsitzende der Ortsgruppe des Bund Naturschutz Thomas Herpich und Kreisrat Fred Stahl (Bündis90/die Grünen). Diese dauert vom 1. März bis 30. September. Jegliche Baumfällungen, ergänzt Herpich, seien seines Wissens in diesem Zeitraum bei Strafe verboten. Die deswegen von ihm angestellten, umfangreichen Recherchen nach dem Urheber sowie den Gründen für die Abholzungsaktion seien allerdings erfolglos geblieben, teilten beide mit.
Auch eine Nachfrage dieser Redaktion bei der Gemeindeverwaltung brachte zuerst keine weitere Aufklärung. "Von unserer Seite wurde nichts unternommen", so die Antwort von Bürgermeister Hubert Henig. "Die Bäume standen auf dem Grund des Freistaates Bayern. Zuständig ist das staatliche Bauamt."
Für die Auflösung des Rätsels sorgte schließlich einige Tage später Eric Brückner von der Abteilung Straßenbau im Staatlichen Bauamt Würzburg. Die Fällungen sind nicht etwa Vorboten des lange geplanten und genehmigten, aber noch immer nicht verwirklichten Radwegs nach Randersacker. "Das Landratsamt Würzburg hat dem Autohaus Henneberger im April 2018 den Bauantrag zur Erweiterung seiner Ausstellungsfläche genehmigt", beantwortete Brückner entsprechende Fragen der Redaktion.
Das Unternehmen möchte die befestigte Fläche bis an die Grundstücksgrenze ausdehnen. Die jetzt gefällten Birken und Tannen hätten sich zwar auf dem angrenzenden staatlichen Grund befunden, "aber so nah an der Grenze, dass die genehmigte Flächenbefestigung nicht ohne nachhaltige Schädigung der Baumwurzeln erfolgen kann." Damit würden die Bauarbeiten die Standfestigkeit und als Folge davon auch die Verkehrssicherheit der Bäume so stark beeinträchtigen, "dass ein Verbleib nicht in Frage kam".
Da man sich derzeit tatsächlich außerhalb des Zeitraumes befinde, in denen Fällungen zulässig seien, habe man sich seitens des Bauamtes an die zuständige untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Würzburg gewandt. Diese habe einer Beseitigung zum jetzigen Zeitpunkt zugestimmt, so Brückner. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich in den Bäumen keine Nester oder Bruthöhlen befänden. "Die Bäume wurden deshalb durch das Sachgebiet Landschaftspflege des staatlichen Bauamtes überprüft. Nester oder Bruthöhlen wurden nicht festgestellt."
Nach dieser Feststellung habe man die Bäume zur Fällung durch die Straßenmeisterei freigegeben.
Theilheim
Bäume mussten aus Sicherheitsgründen weichen
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