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Thüngersheim
Baden in Thüngersheim wird teurer
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 09.05.2024 02:47 Uhr

Die Neufassung der Gestaltungssatzung der Gemeinde Thüngersheim stand ganz oben auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. In der Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt billigte das Gremium mehrheitlich die Auslegung sowie die Beteiligung öffentlicher Belange bei 11 zu 2 Stimmen. Für Diskussionsbedarf innerhalb des Gremiums sorgte die letztlich einstimmige erfolgte Beschlussfassung zur Änderung der Öffnungszeiten sowie die Erhöhung der Eintrittspreise für das örtliche Schwimmbad.

Nur hinsichtlich der Details hatte sich der Gemeinderat geringe Ergänzungen und Änderungen zu dem durch das Stadtplanungsbüro Heines-Leger (Würzburg) ausgearbeiteten Gestaltungshandbuch mit Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gewünscht. Die überarbeitete Variante nahm das Gremium in seiner jüngsten Sitzung zur Kenntnis. Die wesentlichen Änderungen der neuen Gestaltungssatzung betreffen unter anderem zeitgemäße Regelungen zur Nutzung von Solar- und Photovoltaik-Anlagen innerhalb des festgelegten Sanierungsgebietes im historischen Ortskern. Diese sollen künftig in nur geringfügig oder nicht einsehbaren Bereichen ebenso zulässig sein wie Dachliegefenster. Sogenannte Solar-Ziegel zur Gewinnung von alternativen Energien sollen nach den überarbeiteten Festsetzungen gänzlich zulässig sein.

Solar-Ziegel zur Gewinnung von alternativen Energien

Konkrete Wünsche wurden aus den Reihen des Gemeinderates hinsichtlich der künftig zugelassenen Fenster in Materialkombination aus Holz und Aluminium berücksichtigt. Hingegen sollen auf die Hausfassade aufgesetzte Rollläden nach dem Wunsch des Gremiums auch künftig nicht zulässig sein. Bei Anbringung von Klappläden sollten diese ausschließlich aus Holz gefertigt sein. Die überarbeitete Gestaltungssatzung beinhaltet ausdrücklich auch Hinweise auf die Möglichkeit zu kostenfreier persönlicher Sanierungsberatung durch das Stadtplanungsbüro, allgemeine Fördermöglichkeiten sowie zum kommunalen Förderprogramm, mögliche steuerliche Vorteile und Sonderabschreibungen, soweit diese vor Maßnahmen-Beginn beantragt werden.

Dem durch den Gemeinderat mehrheitlich gefassten Billigungs- und Beteiligungsbeschluss nach BauGB (Baugesetzbuch) folgt nun eine öffentliche Auslegung über einen Zeitraum von vier Wochen mit Möglichkeit zur Stellung für die Bevölkerung und Träger öffentlicher Belange. Bereits in der jüngsten Bürgerversammlung kündigte Bürgermeister Michael Röhm (Bürgerbewegung, BüBew) für den 25. Juli eine allgemeine Bürger-Informationsveranstaltung zur Neufassung der Gestaltungssatzung an.

Informationsveranstaltung für die Bürger im Juli

Kritik bezüglich der durch die Verwaltung zur Beschlussfassung vorgelegten Erhöhung der Eintrittspreise für das örtliche Schwimmbad äußerte die Sprecherin des im Januar gegründeten Fördervereins, Monika Bauer (CSU). "Nach der kräftigen Erhöhung im Vorjahr" erachtete Bauer "eine weitere Anhebung der Eintrittspreise als falsches Signal für die Bemühungen des Fördervereins." Wie bei der Bürgerversammlung bereits dargelegt, verwies Bürgermeister Michael Röhm jedoch im Sinne eines genehmigungsfähigen Haushalt auf notwendige Einnahmen-Erhöhungen in allen Bereichen, insbesondere bei freiwilligen Leistungen. 

 
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