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GIEBELSTADT
B19-Umgehung: Tribut an Feldhamster und Wiesenweihe
Berufsverkehr in flirrender Hitze: 2020 könnte der Bau der B 19-Ortsumgehung um Giebelstadt beginnen. Voraussetzung dafür sind ausreichend viele Pachtflächen für das Ausgleichsverfahren im Sinne des Artenschutzes.
Foto: Gerhard Meißner | Berufsverkehr in flirrender Hitze: 2020 könnte der Bau der B 19-Ortsumgehung um Giebelstadt beginnen. Voraussetzung dafür sind ausreichend viele Pachtflächen für das Ausgleichsverfahren im Sinne des Artenschutzes.
Gerhard Meißner
 |  aktualisiert: 02.07.2017 03:08 Uhr

Es sind zwar kleine Schritte, aber jeder von ihnen führt näher zum Bau der Giebelstadter Ortsumgehung. Zuletzt hat die höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken das naturschutzrechtliche Ausgleichsverfahren gebilligt. Jetzt sind Landwirte gesucht, die bereit sind, ihre Flächen für bestimmte Zeit und gegen Entschädigung unter das Diktat des Artenschutzes zu stellen. Am 5. Juli soll das Prozedere in einer Infoveranstaltung eingehend erläutert werden.

25 Hektar Ausgleichsflächen nötig

Bis zu 25 Hektar Ausgleichsfläche, so viel wie 35 Fußballfelder, soll für den Natur- und Artenschutz bereitgestellt werden. Als Gegenleistung für rund acht Hektar, die durch den Bau der acht Kilometer langen Ortsumfahrung versiegelt werden. Profiteure sind die seltene Wiesenweihe und der fast ausgerottete Feldhamster, die rund um Giebelstadt einen ihrer wichtigsten Lebensräume haben.

Kein Grundbesitzer war bereit, kostbaren Ackerboden als Ausgleichsfläche zu verkaufen. Das gesamte Vorhaben drohte deshalb zu scheitern, bis sich die Gemeinde und die staatlichen Behörden auf ein Ausgleichsverfahren verständigt haben, das in dieser Größenordnung bislang einzigartig in Bayern ist. Statt die Ausgleichsflächen zu erwerben und dauerhaft aus der Bewirtschaftung zu nehmen, werden die Flächen nur für einen Zeitraum von sechs Jahren gepachtet und artenschutzgerecht bewirtschaftet.

Grundbesitzer werden entschädigt

Das bedeutet beispielsweise den Verzicht auf tiefgründiges Pflügen, um die Hamsterbaue nicht zu zerstören, oder den Anbau von Früchten, die dem Nager und Greifvogel ein ausreichendes Nahrungsangebot garantieren. Im Abstimmung mit dem Staatlichem Bauamt und der Naturschutzbehörde hat Heiko Lukas vom Würzburger Landwirtschaftsamt ein Bewirtschaftungskonzept erarbeitet. Dem liegt auch ein Maßstab zugrunde, wie die Grundbesitzer für Mehraufwand und Minderertrag entschädigt werden sollen. Die Gemeinde steht für die Bereitstellung der Flächen in der Verantwortung.

Das Ausgleichskonzept ist das Ergebnis einer intensiven Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden, in das sich auch die Oberste Baubehörde am bayerischen Innenministerium eingeschaltet hat.

Schließlich geht von dem Verfahren eine Pilotwirkung aus, das auch für künftige Bauvorhaben im Freistaat gelten könnte. Anfang Juli soll es nun den Landwirten vorgestellt werden.

Die Signale der Giebelstadter Bauern seien durchaus positiv, sagt Bürgermeister Helmut Krämer. Er spricht aber auch die Landwirte in den unmittelbar betroffenen Gemarkungen Eßfeld, Ingolstadt, Giebelstadt, Herchsheim und Euerhausen an. Auch Landwirte der angrenzenden Gemarkungen könnten sich an dem Ausgleichsverfahren beteiligen, so Krämer.

Informationsveranstlatung am 5. Juli

Bis die Ausgleichsflächen tatsächlich benötigt werden, vergeht ohnehin noch einige Zeit. Gegenwärtig werden beim Staatlichen Bauamt in Würzburg die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Bei einer üblichen Verfahrensdauer von ein bis zwei Jahren ist frühestens 2019 mit der Erteilung des Baurechts zu rechnen. Dann wird sich zeigen, ob sich die Prognose von Innenstaatssekretär Gerhard Eck bewahrheitet. Der war im Frühjahr in einem Interview mit dieser Redaktion davon ausgegangen, dass die Bauarbeiten 2020 beginnen können.

Die Info-Veranstaltung zum Ausgleichsverfahren findet am Mittwoch,

5. Juli, um 19 Uhr im Saalbau Lutz, Giebelstadt, statt.

 
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