Der Rotmilan als Ausschlusskriterium für den Bau von Windkraftanlagen: Diese Erfahrung musste die Gemeinde Greußenheim machen. Das überraschende Aus für deren geplanten Windpark resultiert aus dem Ergebnis des artenschutzrechtlichen Gutachtens als Teil des Genehmigungsverfahrens. Das Gutachten bestätigt den Brutplatz eines Rotmilans in 1300 Metern Entfernung zu einem der fünf beabsichtigten Windräder. Die zwischen der Gemeinde Greußenheim und ABO-Wind bereits vertraglich vereinbarte Entstehung des Windparks ist damit gescheitert.
Den Rückzug begründete ABO-Wind als „Folge der ersten Offenlage zur Anpassung des Flächennutzungsplans.“ Bei der Auslegung sei eine artenschutzrechtlich kritische Situation deutlich geworden, teilte ABO-Wind der Gemeinde Greußenheim schriftlich mit. Darüber hinaus stünden Verschärfungen von artenschutzrechtlichen Beurteilungsmaßstäben bevor. Diese betreffen auch die so genannte Raumnutzungsintensität durch Rotmilane in einem Planungsgebiet. Der Bereich im 1000-Meter-Radius um einen Rotmilan-Brutplatz gilt als Ausschlussgebiet. In einem Umkreis von 1500 Metern gilt der Bereich als Vorbehaltsgebiet. Dabei muss mit einem artenschutzrechtlichen Gutachten belegt werden, dass eine Gefährdung des Rotmilans nicht zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen führt.
Beim Bau der geplanten fünf Anlagen an der nordwestlichen Gemarkungsgrenze wäre jedoch eine Windkraftanlage davon betroffen. Das artschutzrechtliche Gutachten bestätigt jenen Brutplatz eines Rotmilans auf Remlinger Gemarkung in etwa 1300 Meter Entfernung zu einem Windrad.
Über die neue Situation und den Ausstieg von ABO-Wind aus dem Projekt informierte Bürgermeisterin Karin Kuhn (BMG) den Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung. Aus den Steuereinnahmen aus dem Betrieb des Windparks hatte sich die Gemeinde eine Entlastung in ihrer klammen Finanzsituation erhofft. Diese Hoffnung muss die Gemeinde nun sprichwörtlich in den ungenutzten Wind schreiben.
Erst im August dieses Jahres hatte der Gemeinderat Änderungen des gemeinsamen Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinden Greußenheim, Eisingen, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn beschlossen. Diese betrafen die Streichung eines vorgesehenen Vorranggebiets am Ameisenberg an der Gemarkungsgrenze zu Leinach. In dem interkommunalen Flächennutzungsplan war stattdessen ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen in Greußenheims Flurlage „Roßköpflein“ vorgesehen. Auf einer etwa 10,8 Hektar großen Fläche an der nordwestlichen Gemarkungsgrenze zu Remlingen und Birkenfeld sollten bis zu fünf Anlagen entstehen.
Der Gemeinde entstehen jedenfalls keine Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans. Wie vertraglich vereinbart trägt diese ABO-Wind. Nach Schätzung von Bürgermeisterin Kuhn dürfte sich der Betrag im fünfstelligen Bereich bewegen.
von unserer "Mutti". Alles mit den Worten "ohne Wenn und Aber".
Dieses mangehafte "Know how" der "großen" Politik kostet den Normalbürger
jede Menge an Steuergelder.
z.B.: je schlechter der Standort, desto mehr Subventionen: Siehe "Windanlagen
am Rhein sind windige Geschäftemacherei", oder auch, dass seit 2013 die
Mafia das Geschäft der Energiewende für ihre Geldwäsche entdeckt hat u.s.w.,
u.s.w. .....!.
Übrigens: WKA-Teile sind Sondermüll; die Entsorgungskosten belaufen sich lt.
Aussage -Bundesinitiative Vernunftkraft- in 20 Jahren auf ca. 440.000€.
Dürfte noch interessant werden.
Fazit: unsere Nachbarländer lachen bereits herzhaft.
Subventionsgelderverschwendung "hoch Drei"!!!