Gut eineinhalb Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsraum ergänzt worden. Die Schwachstellen hatten sich aus der Anwendung in der Praxis ergeben und betreffen zum einen die Reinigung genutzter Flächen und die Nachtruhe, für die der jeweilige Erlaubnisnehmer zu sorgen hat. Präzisiert wurden auch die Gründe, mit denen eine Sondernutzung versagt werden kann, nämlich "wenn zu befürchten ist, dass durch die Sondernutzung andere gefährdet oder in unzumutbarer Weise (zum Beispiel Lärm) belästigt werden können".
Ausgeschlossen ist eine Sondernutzung, "wenn die Fläche für das Rettungskonzept freizuhalten ist oder die Fläche eine Feuerwehranfahrtszone definiert". Die Unzulänglichkeit der alten Fassung war insbesondere in der Auseinandersetzung mit einem gastronomischen Betrieb zutage getreten, dessen Interesse an Außenbestuhlung mutmaßlich mit nachbarlichen Interessen an Nachtruhe und mit einer temporären Baustelle kollidierte. Bereits im Juli hatte der Marktgemeinderat in Konsequenz seine Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass die in Sommerhausen zahlreichen Anträge der Gastronomie auf Außenbestuhlung künftig von der Verwaltung bearbeitet werden – analog zu allen anderen Sondernutzungen im öffentlichen Bereich. Zuvor waren sie alter Tradition entsprechend noch jeweils dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt worden.
Der eher seltene Fall, dass eine Satzung wieder aufgelöst wird, lag bezüglich zweier Vorkaufsechte vor: Sowohl Hauptstraße 13 – das Miltenberger-Haus – als auch das Grundstück Gartenstraße 56 gehören inzwischen dem Markt, womit sich der Sinn der Satzung erfüllt hatte. In der Gartenstraße war 2018 eine Garagensiedlung geplant gewesen, zwischenzeitlich eine Senioreneinrichtung, die aber am Immissionsschutz scheitern würde. Nun ist ein Geschäftshaus vorgesehen, da die Apotheke in einen Bau umziehen muss, der heutige Standards erfüllt.
Beratung mit dem Bildhauer geplant
Für den Friedhof gibt es das Ansinnen, einen Urnengarten für bis zu 60 teilanonyme Urnenbestattungen einzurichten, bei denen die Namen zentral am Gräberfeld vermerkt sind. Wie Bürgermeister Wilfried Saak berichtete, habe man bei einer Begehung mit der Fachberaterin Gartenbau und Landschaftspflege des Landkreises, Jessica Tokarek, mit Pfarrer Jochen Maier, Bestatter und Bauhof vor dem Arkadenbau einen geeigneten Platz gesehen. Eine freie Grabfläche davor würde sich für eine Erinnerungs-Skulptur und Sitzbank anbieten. Die alten Grabsteine zu verwenden, regte Stefan Furkel (BLS) an. Saak hat noch eine Beratung mit einem Bildhauer geplant. Alle alten Grabsteine, die die Gemeinde übernommen habe, seien erhaltenswert, informierte er.
Den Unterhalt der Abwasserkanäle betreffend, der mit Kanalspülungen und Kamera-Befahrung für den südlichen Siedlungsbereich zwischen Schleifweg und Reifenstein ansteht, lagen fünf Angebote zur Auswahl vor. Mit 115.000 Euro Angebotspreis hat die Firma Kanal Türpe, Gochsheim, als wirtschaftlichster Bewerber den Zuschlag bekommen. Karl Wenninger (BLS) hatte nach der Verschiebung der Untersuchungen gefragt, denn: "Was soll da sein, von den Aussiedlerhöfen her?" Man sei aber bereits am Zehn-Jahres-Limit, in dem vorschriftsgemäß geprüft werden müsse und habe die Arbeitsbereiche und Kosten bereits gesplittet. "Wir müssen das tun!", sagte Saak.
Direkt in die Sanierung geht dagegen der knapp 140 Meter lange, östliche Teil des Schleifwegs mit fünf Kanalschächten. Für die grabenlose Sanierung mittels Inliner-Technik hatte es acht Bewerber gegeben. Sie lagen bis zu 60 Prozent über dem wirtschaftlichsten Angebot der Firma Aarsleff Rohrsanierung aus Röthenbach, die 87.500 Euro veranschlagte und den Zuschlag erhielt.