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Aub
Auber Stadtrat entschied über die Höhe der künftigen Grundsteuerhebesätze
Alfred Gehring
 |  aktualisiert: 14.10.2024 02:32 Uhr

Obwohl noch nicht alle Daten zur Bewertung der Grundstücke im Stadtgebiet vorliegen, musste sich der Stadtrat mit der Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für das kommende Jahr befassen.

Im Rahmen der Grundsteuerreform werden alle Grundstücke, wie immer sie auch genutzt werden, neu bewertet, die Grundsteuermessbeträge neu festgesetzt. Die Finanzämter arbeiten aktuell die eingegangenen Grundsteuererklärungen ab. Auch vor Jahresende liegen den Gemeinden noch nicht alle Messbeträge vor. Außerdem muss die Finanzverwaltung zahlreiche Einsprüche abarbeiten. Dies ist für die Finanzämter in diesem Jahr aber nicht mehr machbar, wie Bürgermeister Roman Menth wissen ließ.

Im Stadtrat war man sich darüber einig, dass das künftige Steueraufkommen in der Summe dem bisherigen in etwa entsprechen, dieses aber auch nicht erheblich übersteigen soll. Dies bedeute aber nicht, dass für den einzelnen Grundstücksbesitzer erhebliche Änderungen möglich seien, erläuterte Judith Kammleiter, die Leiterin der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft.

Für die Gemeinden sind die Grundsteuern A und B wichtige Einnahmequellen. Um die bestehenden Unsicherheiten auszugleichen, will sich die Stadt Aub eine Unsicherheitsreserve schaffen, denn auch gestiegene Ausgaben der Stadt, bedingt beispielsweise durch Inflation und Lohnsteigerungen, müssen finanziert werden.

Klar ist, dass sich das Steueraufkommen von der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke hin zur Grundsteuer B, die Gewerbetreibende wie private Grundstücksbesitzer zahlen, verlagern wird. So werden beispielsweise Wohnhäuser und Nebengebäude, die bisher der Landwirtschaft zugeordnet waren, nun als Grundvermögen bewertet.

Im Stadtrat war man sich einig, dass die bisherigen Hebesätze von jeweils 395 Punkte nicht mehr angewendet werden können. Um die Gewichtung zwischen Grundsteuer A und B gleich zu halten, kam aus dem Gremium der Wunsch auf unterschiedliche Hebesätze. Dies lehnten aber neun von elf Ratsmitgliedern ab.

Theo Theuerkaufer gab zu bedenken, dass die Grundsteuer für Handwerksbetriebe, die ohnehin an ihr Limit gekommen seien, eine große Belastung sei und nicht erhöht werden dürfe. Er setzte sich für möglichst niedrige Hebesätze für die Grundsteuer B ein.

Dass die bisherigen Hebesätze von 395 Punkten gesenkt werden sollen, war im Gremium unstrittig. Für einen Hebesatz von 310 Punkten fand sich keine Mehrheit. Auch 305 Punkte waren sechs von fünf Ratsmitgliedern noch zu viel. Mit neun zu zwei Stimmen senkte der Stadtrat die Hebesätze für die Grundsteuer A und B einheitlich ab 2025 schließlich auf 295 Prozentpunkte.

Mit gleicher Mehrheit beschloss das Gremium auch die entsprechende Grundsteuersatzung.

 
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