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WÜRZBURG
Asylbewerber "gesperrt" für Auswärtsspiele +++ mit Video +++
Er spielt leidendschaftlich gern Football. Er ist ein wichtiger Teil seiner Mannschaft. Doch wenn die Würzburger Panthers zum Auswärtsspiel fahren, muss Madiama Diop daheim bleiben. Sein "Fehler": Er ist Asylbewerber. Und als solcher unterliegt er der Residenzpflicht, darf den Regierungsbezirk nicht verlassen.
Madiama Diop, Footballer bei den Würzburger Panthers       -  Madiama Diop, Würzburger Panthers, hier ausnahmsweise mit der Nummer 36.
Foto: Thomas Obermeier | Madiama Diop, Würzburger Panthers, hier ausnahmsweise mit der Nummer 36.
Lukas Will
Lukas Will
 |  aktualisiert: 26.04.2023 22:10 Uhr
Der Footballspieler sprintet auf Kommando des Trainers los. Zusammen mit seinen Mannschaftskollegen, die auf dem Rasen der Freien Turnerschaft Würzburg trainieren. Der da so kraftvoll übers Feld jagt, ist Madiama Diop, ein geschätzter Mitspieler bei den Würzburger Panthers. Aber wenn die Mannschaft ein Auswärtsspiel bestreitet, muss Diop daheim bleiben. Nicht weil er verletzt ist oder zu wenig Einsatz zeigt. Diop ist Asylbewerber und für ihn gilt die Residenzpflicht.
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Seit eineinhalb Jahren ist Diop in Deutschland, seit April spielt er bei den Panthers. Aus dem Senegal kommend hat er eine langjährige Reise durch mehrere europäische Länder hinter sich. In seinem Heimatland diente er bis zu seiner Entlassung beim Militär, bei einer Behörde, die gegen Korruption kämpft. Dort und auf seiner Reise in den Westen lernte Diop Sprachen. Er kann sich verständlich machen in Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Englisch und Deutsch. In Deutschland ist er auf sich gestellt, er hat hier keine Verwandten. „Das ist meine Familie“, sagt Diop strahlend und zeigt auf die Mannschaft.

„Er ist ein Spieler, der immer Vollgas gibt und mit hundert Prozent bei der Sache ist“, sagt Chef-Trainer Markus Wehnert. Gerne hätten er und die Mannschaft Diop auch bei Auswärtsspielen dabei, wie bei der Partie Anfang August gegen Bamberg. Zwei Mal war man mit ihm deswegen bei der Zentralen Rückführungsstelle, die eine Ausnahmegenehmigung von der Residenzpflicht erteilen könnte.

Doch die Regierung von Mittelfranken, zuständig in diesem Fall, lehnt den Antrag ab. Begründung: Bei einem Footballspiel liege der Schwerpunkt auf dem Freizeitwert. Neben wenigen Ausnahmen wie Amtsbesuchen oder dringendem öffentlichen Interesse käme noch „unbillige Härte“ als Argument in Betracht. Doch auch die sieht die Regierung für nicht gegeben. Der 29-Jährige  könne an Heimspielen und Training teilnehmen, die sportliche Tätigkeit sei ihm also nicht verwehrt. Daher stehe ihm die Möglichkeit „gänzlich offen“, sich zu integrieren und Freunde zu finden.

In der Mannschaft stößt die Begründung auf Unverständnis. Der Zusammenhalt im Team ist groß, denn Footballspiele gewinnt man nur als Einheit. Jeder Spieler muss sich blind auf den anderen verlassen können. „Wie alle anderen möchte er seine Mannschaft voll und ganz unterstützen – und nicht nur teilweise“, meint Jugendtrainer Johannes Brandt. Diop sagt, er habe bei der Partie gegen Bamberg von zu Hause aus über das Internet ständig die Spielstände aufgerufen. Mit schlagendem Herzen verfolgte er den Spielverlauf und Sieg am Bildschirm. „Ein Trauma“, sagt Diop in einem Spanisch-Deutsch-Misch.

Auf ihre Facebook-Seite stellten die Panthers in einer sportlichen Geste 45 Fotos von Spielern, Gegenspielern, Trainern und Zuschauern. Sie alle halten Diops Trikot - er trägt normalerweise die Nummer 45 - in die Kamera. Auch von den konkurrierenden Mannschaften erhalte man viel Zuspruch und Unterstützung, sagt Chef-Trainer Wehnert.

Nicht nur die Ablehnung des Antrags sorgt bei den Footballern für Unmut. Brandt sagt, er habe eine eher ablehnende Haltung bei dem Behördenbesuch wahrgenommen. „Man hat uns im vornherein zu verstehen gegeben, dass ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat.“ Trotzdem wollte er selbst die kleinste Chance auf Erfolg nicht ungenutzt lassen. „Rechtlich wäre es möglich gewesen“, meint der Jugendtrainer und spielt auf den Ermessensspielraum der Behörde an.

Was ihn besonders ärgert: Diop ist in einem von der Stadt Würzburg geförderten Integrationsprojekt des Sportvereins. „Das ist dann nicht zu Ende gedacht“, so Brandt. „Fehlendes Fingerspitzengefühl ist noch milde ausgedrückt“, sagt Vereinsmitglied Stephan Rinke, der das Projekt zur Integration „Sport ohne Grenzen“ ins Leben gerufen hat. Aus Protest habe Rinke vor wenigen Tagen Briefe an Politiker verschickt, unter anderem an Grünen-Chefin Claudia Roth.

Auf Anfrage der Main-Post bestätigt die Regierung Mittelfranken indirekt die Vermutung der Footballer, dass eine Integration nicht gewünscht sei: „Die Integration steht bei anerkannten Asylberechtigten im Vordergrund. Im vorliegenden Fall ist über den Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber noch nicht entschieden.“ Seit eineinhalb Jahren wartet Diop auf eine Anhörung zu seinem Asylgesuch. Für die Zukunft wünscht er sich, in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen. Und er will Football spielen – auch auswärts.

Stichwort Residenzpflicht

Asylbewerber dürfen sich in Deutschland nicht komplett frei bewegen. In fast allen Bundesländern beschränkt die so genannte Residenzpflicht den Aufenthalt der Flüchtlinge auf das Bundesland, dem sie zugewiesen wurden. Die strengste Regelung haben Sachsen und Bayern: Im Freistaat dürfen Asylbewerber ihren Regierungsbezirk ohne (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigung nicht verlassen. Bis Anfang 2010 war der Aufenthalt sogar auf den zugewiesenen Landkreis begrenzt. Im Herbst 2010 wurde die Residenzpflicht in Bayern mit der "Asylverlassensordnung" noch etwas gelockert: Neben dem eigenen Bezirk darf sich ein Asylbewerber auch im angrenzenden Landkreis des Nachbarbezirks aufhalten. Diese Erweiterung gilt nicht, wenn ein Flüchtling gegen die so genannte "Mitwirkungspflicht" verstößt - zum Beispiel längere Zeit für Gerichte und Behörden nicht erreichbar ist.

Eine ausführliche Dokumentation zur Residenzpflicht in Deutschland gibt es HIER
 
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  • H. S.
    "Der Senegal zeichnet sich (seit der neuen Verfassung) durch rechtsstaatliche und demokratische Strukturen aus, grundlegende Freiheitsrechte, insbesondere Religions-, Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, sind gewährleistet."
    Der eigendliche Skandal ist doch, das nach eineinhalb Jahren immer noch nicht über seinen Asylantrag entschieden ist.
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    Die Entscheidung wird dann hoffentlich richtig gefällt, um einem wirklich bedrohten Asylbewerber Platz machen zu können.
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    Zitat:
    Die Entscheidung wird dann hoffentlich richtig gefällt, um einem wirklich bedrohten Asylbewerber Platz machen zu können.

    "Richtig" wäre also die Ablehnung der Person Diop, weil in der Wikipedia etwas über die formelle Verfassung seines Heimatlandes steht?

    Ich wiederhole mich: woher wissen Sie, daß es sich bei Madiama Diop um einen nicht-bedrohten Asylsuchenden handelt?
    Kennen Sie sein individuelles Schicksal?

    Sparen Sie sich doch bitte den Versuch "gute" und "böse", "richtige" und "falsche" Asylsuchende auf Basis generalisierender Aussagen gegeneinander auszuspielen.

    Zudem ist das eigentliche Thema immer noch die Residenzpflicht, deren Nutzlosigkeit für die Bearbeitung eines Asylantrags und Zweck der Schikane im konkreten Fall besonders deutlich wird.
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    ist tatsächlich nicht allwissend, liegt aber im Fall Senegal richtig. Deshalb hat der Asylantrag des Herrn Diop einen faden Beigeschmack.

    Ich wiederhole mich: woher wissen Sie, daß es sich bei Madiama Diop um einen nicht-bedrohten Asylsuchenden handelt?
    Kennen Sie sein individuelles Schicksal?


    Gegenfrage: Kennen Sie sein individuelles Schicksal, welches eine Genehmigung des Antrages rechtfertigt?

    Im Moment spricht vieles gegen eine Genehmigung, nur wenig dafür.
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    Woher nehmen Sie denn Ihre Expertise in Sachen Senegal? Können Sie wirklich reinen Gewissens zu hundert Prozent ausschließen, dass jemand im Senegal verfolgt und bedroht wird? Nicht immer sind solche Vorfälle offensichtlich, deswegen müssen Einzelfälle sorgfältig geprüft werden.
    Und um meinen Mitkommentator zu unterstützen: Sicherlich kennt er nicht das individuelle Schicksal des Asylbewerbers. Er erkennt nur, dass tatsächlich eine Bedrohung vorliegen könnte. Das können Sie nach Ihrer Wikipedia-Recherche für sich ausschließen und fordern gleich die Abschiebung...
    Für alle Beteiligten wäre natürlich eine schnelle Prüfung besser - das darf aber nicht zu Lasten des Antragsstellers gehen. Wikipedia-Artikel sind da keine solide Entscheidungsgrundlage. Und bis dahin muss man menschenwürdige Verhältnisse garantieren: Für mich steht die Residenzpflicht dazu im Widerspruch.
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  • H. S.
    Zu den sicheren Herkunftsstaaten gehören die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ghana und der Senegal. Der Asylantrag einer Person aus einem sicheren Herkunftsstaat wird in der Regel abgelehnt.
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    Zitat:
    Zu den sicheren Herkunftsstaaten gehören

    "Sicherer Herkunftsstaat" ist ein politisches Konstrukt und muss nichts mit der tatsächlichen Situation zu tun haben.
    Gut zu beobachten war dies an der Debatte, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien zu "sicheren Herkunftsländern" für Asylsuchende zu erklären. Das primäre Ziel dabei war, Roma-Flüchtlingen, vermutlich aus populistischen Gründen, einen Schutzanspruch zu verwehren, während gut dokumentiert ist, daß diese Menschengruppe in den genannten Ländern Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung ausgesetzt ist.

    Zitat:
    Der Asylantrag einer Person aus einem sicheren Herkunftsstaat wird in der Regel abgelehnt.

    "In der Regel" bedeutet für den Einzelfall rein gar nichts. Er kann die Ausnahme von der Regel sein.
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    Vielleicht schicken Sie dem zuständigen Amt einfach den Link zum Artikel? Wikipedia ist schließlich allwissend und kann sicherlich bei der schnellen Beurteilung von Asylanträgen weiterhelfen *Achtung: Ironie!*.
    Abgesehen davon finde ich die generalisierenden Aussagen darüber, Senegal sei doch sicher und alle Asylbewerber müssten sofort dorthin zurückgeschickt werden, anmaßend. In Einzelfällen kann trotzdem ein Fluchtgrund bestehen. Die Bedrohung muss auch nicht immer nur vom Staat ausgehen.
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    Bayern:
    Im Freistaat dürfen Asylbewerber ihren Regierungsbezirk ohne (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigung nicht verlassen.

    Der Verein kann einfach tätig werden: 1. Anträge stellen und 2. bezahlen.

    Es ist billiger und einfacher Gutmenschentum in den Vordergrung zu schieben.

    Das Interesse des Vereines ist: Spiele zu gewinnen, mehr nicht.
    Daraus resultiert Ansehen in der Öffentlichkeit.

    Jungs,
    nicht wie die Waschweiber jammern - sondern Gesetze einhalten und nutzen.
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  • M. A.
    Im Artikel steht doch drin, dass der Antrag gestellt und abgelehnt wurde. Oder meinen Sie mit dem "bezahlen" etwas anderes???
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    Wenn ein Mensch eine gewisse Zeit passiv zu leben hat, geht er (irgendwas in ihm) kaputt. Es gibt Menschen, die das nicht mitansehen können. Im bezahlten Sport gibt es jede Menge Menschen, die für viel Geld im Ausland arbeiten dürfen. Madiama Diop möchte will nur spielen - ohne Gage! Und die Panthers würden ihn gern in ihren Reihen haben, auch auswärts. Und da spricht was dagegen?

    Die Neu-Ulm Spartans sind solidarisch mit Madiama Diop und mit den Panthers.

    Neu-Ulm Spartans-Headcoach Daniel Koch: Wir bekundenSolidarität!
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  • M. M.
    Wüste nicht, warum man einen Mann aus Senegal Asyl gewähren sollte.
    Laut Internet Seite des Auswärtigen Amtes, liegen dort keine akuten Bedrohungen vor.
    Also sollte die Abschiebung obligatorisch sein.
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    Zitat:
    Wüste nicht, warum man einen Mann aus Senegal Asyl gewähren sollte.

    Das ist offensichtlich eine Frage, die seit mehr als einem Jahr behandelt wird, denn es geht um den Einzelfall und anscheinend konnte Herr Diop entsprechende Tatsachen oder Beweismittel vorbringen,daß ihm im Senegal z. B. politische Verfolgung droht.
    Zumindest scheint es sich nicht um einen "offensichtlich unbegründeten Asylantrag" zu handeln.
    Zitat:
    Laut Internet Seite des Auswärtigen Amtes, liegen dort keine akuten Bedrohungen vor.

    Möglicherweise keine generellen, aber wohl eine individuelle.

    Der Aspekt "Asylantrag", den niemand außer Herrn Diop und den entsprechend informierten Beteiligten beantworten kann, hat zudem rein gar nichts mit der Frage des Sinns oder Unsinns der Residenzpflicht zu tun.

    Der Verweis auf den vermeintlich unbegründeten Antrag soll nur vom eigentlichen Thema ablenken (klassisches "Derailing") und den Protagonisten diskreditieren.
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    Wieder einen unnötigen Aufreger gefunden.....

    Anzuprangern ist nur die lange Bearbeitungszeit der Anträge.
    Kurze Entscheidung, im Zweifel negativ, keine Widerspruchsmöglichkeit und sofortige Abschiebung. Dann gibts auch keine Probleme mit der guten und notwendigen Residenzpflicht.

    Gott mit dir, du Land der Bayern, Heimaterde, Vaterland! - mir gefällt´s hier saugut grinsen
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  • M. A.
    notwendig? Die Überwachung kostet nur unnötig Geld. Wenn jemand untertauchen will, dann kann er dies auch innerhalb des Regierungsbezirks, die Residenzpflicht ist in dieser Form also ohnehin ungeeignet. Die Festschreibung des Wohnorts ist sicher in Ordung, damit eine gesicherte postalische Anschrift verfügbar ist. Aber warum soll ein Asylbewerber nicht im Inland herumfahren, wie er es gerne möchte? Haben Sie etwa Angst, dass es in den Zügen "zu dunkel" wird?

    Im Zweifel negativ? Also nach meinem Rechtsverständnis fällt eine Entscheidung im Zweifel immer zugunsten des Betroffenen aus. Auch das Recht auf Widerspruch ist Gegenstand des Rechtsstaates und den würde ich doch gerne behalten (fraglich nur, ob das Widerspruchsverfahren zwingend im Inland zu betreiben sein muss). Einzig die Bearbeitungsdauer ist zu lange.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    ...des Schlechtmenschen "rassenschlacht" äääh "schlassenracht" passt irgendwie zur Haltung, die sich aus seinem Kommentar ergibt.
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  • M. E.
    ... tun ja gerade so, als gäbe es die räumliche Beschränkung für Asylbewerber während ihres Asylverfahrens erst seit gestern. Meiner Meinung nach wird der Fall wieder mal als billiger Aufhänger für einen "Aufreger" über den ach so bösen Staat mißbraucht. Macht nur Stimmung gegen den Staat! Ich weiß gar nicht, warum sich manche so aufregen! Wenn ihnen die Gesetze hier nicht passen, dann sollen sie sich doch bitte politisch engagieren und (vorausgesetzt, sie schaffen es in ein gesetzgebendes Gremium) eine Änderung dieser "schlimmen Mißstände" herbeiführen. Ich finde die Regelung in Ordnung, denn sie ermöglicht ein Zügiges Asylverfahren und die schnelle Zuteilung in ein dauerhaftes Quartier.
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  • M. D.
    ...nach Jahrzehnten CSU derart verfilzt und auf Machterhalt und Besitzstandswahrung eingerichtet, dass sich auch die Opposition leider in ihrer Rolle in dieser unsäglichen Situation eingerichtet zu haben scheint. Dass das System CSU durch immer weitere gesellschaftliche Zersetzungen, auf Beibehaltung von Missständen und einer guten Portion Menschenfeindlichket gründet und dennoch funktioniert, zeigt Ihr Kommentar.
    Und auch warum....
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    Zitat:
    Diese ganzen Gutmenschen in den Kommentaren

    Leider schädigen Sie mit diesem rechtspopulistischen Kampfbegriff ihre Aussage. Verzichten Sie doch einfach auf derlei subtil-aggressive Attacken auf Menschen mit anderer, hier: humanistischer, Meinung.
    Zitat:
    Wenn ihnen die Gesetze hier nicht passen, dann sollen sie sich doch bitte politisch engagieren

    Woher wollen Sie wissen, daß dies Personen, die hier Kritik üben, sich lediglich darauf beschränken und nicht anderweitig aktiv sind?
    In der Tat ist die Residenzpflicht dank engagierter Flüchtlinge und deren Unterstützern seit zwei Jahren endlich in der öffentlichen und politischen Diskussion.
    Zitat:
    Ich finde die Regelung in Ordnung, denn sie ermöglicht ein Zügiges Asylverfahren und die schnelle Zuteilung in ein dauerhaftes Quartier.

    Wieso gelingt es dann allen anderen europ. Ländern ohne dieses Mittel, ihre Asylverfahren durchzuführen?
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  • P. S.
    kann natürlich auch fragen, warum er überhaupt Asyl beantragt hat. Soweit ich weiß ist Senegal ein afrikanisches Land, in den es relativ gesittet zugeht und nichts von Verfolgungen bekannt ist. Zudem hat er wohl ja sogar für die Regierung gearbeitet, wenn ich das richtig verstehe, wo ist also der Asylgrund? Wenn er einwandern will- gern, dann aber auf normalem Weg, so gibt es auch kein Problem mit der Residenzpflicht.
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