Wegen der Corona-Pandemie finden beim Arbeitsgericht in Würzburg sowie in den beiden Au-ßenkammern Aschaffenburg und Schweinfurt bis zum Ende der bayrischen Schulferien am 19. April keine Sitzungen statt. Hiervon ausgenommen sind laut Pressemitteilung besonders eilbedürftige Termine, etwa in einstweiligen Verfügungsverfahren. Wenn dringend notwendige Sitzungen stattfinden müssen, werden zum Schutze aller Beteiligten Sicherheitsmaßnahmen ergriffen.
Die Rechtsantragstellen in Würzburg und Schweinfurt sind bis 17. April nur für die Aufnahme von fristgebundenen Klagen (z.B. Klage gegen Kündigungen oder auslaufende Befristungen) oder von besonders eilbedürftigen Anträgen (z.B. einstweiligen Verfügungen) nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Bürger und Rechtssuchende werden dringend gebeten, auf nicht notwendige Besuche beim Arbeitsgericht zu verzichten. Alle schriftlichen Anfragen und Eingaben, die bisher persönlich abgegeben wurden, sollen per Post oder Telefax übersandt werden.
Zum Schutz aller Mitarbeiter und zur Verringerung des Infektionsrisikos wird derzeit beim Arbeitsgericht ein Rotationsmodell (abwechselnde Präsenzarbeit) innerhalb von Organisationseinheiten praktiziert. Das Arbeitsgericht sei laut der Mitteilung trotz dieser Einschränkung funktionsfähig, insbesondere sei die Bearbeitung eilbedürftiger und dringender Fälle weiterhin gewährleistet.