Es vergeht kaum eine Sitzung im Kirchheimer Gemeinderat, ohne dass den Räten eine Abgrabungsgenehmigung für einen neuen Muschelkalk-Steinbruch vorliegt. Vor kurzem hat die Firma Haaf die Erweiterung des bereits vorhandenen Steinbruchs "Oberwittighausener Weg" beantragt. Mit einer Größe von fünf Hektar erstreckt er sich über ein deutlich umfangreicheres Gebiet als die meisten anderen Brüche.
Im Regionalplan ist das Gebiet, das unmittelbar an die badische Landesgrenze stößt, als Vorranggebiet für den Muschelkalkabbau ausgewiesen und damit zulässig. Unklar ist jedoch, wie die Folgenutzung aussehen könnte: Während der Antragsteller das ausgebeutete Gebiet komplett wieder der Landwirtschaft zur Verfügung stellen möchte, sieht der Vorschlag der Landschaftsarchitektin Miriam Glanz einen Teil des Bruchs als Biotop vor. Gemeinsam mit dem Büro für Städteplanung ist sie seit einigen Jahren dabei, einen Grünordnungsplan für die Kirchheimer Gemarkung zu erarbeiten. Beauftragt hat ihn die Gemeinde.
Die letzte Entscheidung liegt jedoch auch hier beim Landratsamt. Im Falle des Steinbruchs Haaf kommt noch hinzu, dass ein Teil der nun beantragten Ausbeutungsfläche im Regionalplan als "Vorbehaltsgebiet" eingestuft ist. Hier befindet sich ein europäisches Vogelschutzgebiet für die Wiesenweihe
"Die Gemeinde ist natürlich daran interessiert, dass das Landschaftsbild erhalten bleibt und das sinnvolle Folgenutzungen entstehen", erklärt auf Nachfrage Bürgermeister Björn Jungbauer. Ziel sei es, dass so zum einen für die Landwirte gut zu bewirtschaftende, geschlossene Ackerflächen entstehen, zum anderen aber auch möglichst wertvolle Biotope wie Hecken oder aufgelassene Steinbruch-Abschnitte.
Im Regionalplan sei vorgegeben, dass die Hälfte der ausgebeuteten Fläche der Landwirtschaft zurückgegeben wird. Der zweite Teil solle als Biotop oder Wald gestaltet werden. "Dies gilt jedoch die einzelnen Steinbrüche, sondern ist auf die Gesamtbilanz bezogen."