
Das hat ein Richter des Amtsgerichts Würzburg nach Jahrzehnten in Robe so zum ersten Mal gehört: Dass ein Angeklagter sagte „Ja, ich hab‘s gemacht, es tut mir leid, aber schuld sind Sie“. Obwohl „unschuldig“, habe dieser Richter ihn vor einiger Zeit wegen sexueller Nötigung zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt. Das habe ihn aus der Bahn geworfen und er habe wieder Drogen konsumiert, nachdem er schon über längere Zeit „clean“ war, behauptete der Angeklagte.
Darauf, dass man sich schon kennt, ging Richter Thomas Behl nicht ein. Er holte tief Luft, sagte, so einen „Schmarren“ höre er sich nicht länger an, und kam zum neuen Fall. Verurteilt wurde der Angeklagte mit elf Einträgen im Strafregister wegen Erwerbs von und Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.
Mit dem Handel den eigenen Drogenkonsum finanzieren
In seiner Wohnung hatte die Polizei bei einer Durchsuchung früh um 7.30 Uhr einen kleinen „Gemischtwarenladen“ mit Drogen sichergestellt: 41 Gramm Haschisch, über 200 Gramm Marihuana, 540 Gramm Amphetamin, 39 Ecstasy-Tabletten sowie 9,5 Gramm eines in der Szene als „Molly“ bekannten psychoaktiven Medikaments. Die Drogen soll der Angeklagte erst am Tag vorher eingekauft haben. Der Lieferant konnte angeblich bisher nicht ermittelt werden.
Warum er bei laufender Bewährung und Führungsaufsicht, zwischen erster und zweiter Instanz in dem Verfahren wegen sexueller Nötigung, rückfällig wurde und wieder mit dem Handeln anfangen wollte, erklärte der Angeklagte den Prozessbeteiligten wie folgt: Er sei ohne Arbeit gewesen und habe sich seinen privaten Drogenkonsum über den Handel finanzieren wollen. Er sei froh, versicherte er, dass das Rauschgift durch seine schnelle Festnahme nicht „in den Verkehr kam“. Vorübergehend sei Alkohol und Drogenkonsum für ihn kein Thema mehr gewesen, bis er seiner Meinung nach als „völlig Unschuldiger“ verurteilt wurde.
Durch das andere Verfahren "aus der Bahn geworfen"
Was man ihm als sexuelle Nötigung angelastet hatte in dem Verfahren, das ihn angeblich „aus der Bahn warf“, sei im Einverständnis mit dem „Opfer“ geschehen, zum Teil sogar provoziert. Da soll er unter anderem in einem Textilmarkt eine Verkäuferin zwischen den Kleiderständern begrapscht haben. Dafür war er vom Schöffengericht unter dem Vorsitz des Richters, bei dem er sich jetzt wegen der Drogen verantworten musste, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Demnächst läuft die Berufungsverhandlung beim Landgericht.
Angeklagter und Verteidiger wollten angesichts einer weit zurückreichenden Alkohol- und Drogenabhängigkeit statt Knast die Unterbringung in der Psychiatrie zu einer Therapie erreichen. Dazu konnte das Gericht sich nicht entschließen, da ein Gutachter dafür keine erfolgversprechende Prognose sah. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.