Die Anklage war drastisch, am Ende gab es jedoch einen Freispruch: Aggressive Nutzung der Lichthupe, gefährliche Bremsmanöver und die Blockade zweier Fahrspuren wurden einem 41-Jährigen vorgeworfen. Anschließend, so die Anklage, sei der Mann ausgestiegen und habe einem Kontrahenten auch noch eine Delle ins Fahrzeug getreten. Erhärten ließ sich das in der Verhandlung am Montag am Amtsgericht Würzburg nicht. Stattdessen muss ein als Zeuge geladener Beteiligter nun möglicherweise mit einem Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage rechnen.
Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung im Straßenverkehr, den der Beschuldigte nicht akzeptiert hatte, hatte sich der Vorfall Mitte Juni 2022 zwischen Leinach, Erlabrunn und Margetshöchheim ereignet. Der angeklagte Sicherheitsprüfer aus dem Landkreis Würzburg sollte 4900 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze von 70 Euro) bezahlen, außerdem wurde ein Fahrverbot verhängt.
Angeklagter schildert am Amtsgericht Würzburg ganz andere Version
Der 41-Jährige legte jedoch Einspruch ein und schilderte vor Gericht eine ganz andere Version: Er sei bei der Fahrt von dem anderen Fahrer ausgebremst worden und habe den Mittelfinger gezeigt bekommen. Am Ende sei das andere Auto quer gestanden und habe die Straße blockiert.
Es folgte der Auftritt der beiden jungen Männer, die im anderen Auto saßen. Dabei machte die Zeugenaussage des Fahrers zunächst teilweise einen durchaus nachvollziehbaren Eindruck. Demnach wurde zweimal gegenseitig überholt, es gab das dichte Auffahren und die Lichthupe des Angeklagten. Am Ende habe er aus Angst vor der angeblichen Aggressivität des 41-Jährigen auf der schmalen Staatsstraße wenden und wegfahren wollen, so der 23 Jahre alte Rettungssanitäter. Wie die Delle in sein Fahrzeug gekommen war, konnte er nun jedoch nicht mehr genau sagen.
Staatsanwaltschaft Würzburg erwägt Ermittlung wegen Falschaussage
Ein weiteres Problem: Sein 21-jähriger Beifahrer konnte wenig bis nichts davon bestätigen und behauptete, so sehr mit seinem Handy beschäftigt gewesen zu sein, dass er kaum etwas mitbekommen habe. Im Verhandlungssaal wurde der Aussage wenig Glaubwürdigkeit beigemessen, denn bereits bei der Polizei hatten die beiden jungen Männer keinen guten Eindruck hinterlassen: "Sie haben das nicht so richtig ernst genommen, so eine Vernehmung erlebt man eher selten", sagte eine Beamtin im Zeugenstand.
Angesichts der Widersprüche in den Aussagen der beiden jungen Männer konnte für Staatsanwalt und Richter der Sachverhalt aus dem Strafbefehl nicht nachgewiesen werden, so dass der 41-Jährige freigesprochen wurde. "Es passt einfach alles vorne und hinten nicht", betonte Strafrichter Marc Kurzawski. Der Anklagevertreter kündigte an, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Falschaussage gegen den 21-Jährigen zu prüfen.