Am Dienstag hat der Bayerische Ministerrat in seiner Kabinettsitzung die Novellierung des Feuerwehrgesetzes auf den Weg gebracht. Die folgenden Informationen gehen aus einer Pressemitteilung der Freien Wähler hervor. "Es freut mich ausdrücklich, dass die Anhebung der Altersgrenze bei Feuerwehren nun in die Umsetzung geht", so Felix von Zobel, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler aus Ochsenfurt.
Um Bürgerinnen und Bürger effektiv schützen zu können, sei ausreichend Personal notwendig. Das sei vielerorts keine Selbstverständlichkeit mehr, wie aus Gespräche mit Feuerwehrkommandanten in der Region hervorgehe. So seien bei den Freiwilligen Feuerwehren bereits jetzt mancherorts Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Personal zu verzeichnen – eine Entwicklung, die sich der Partei zufolge in Zukunft noch verschärfen könnte.
Altersgrenze soll sich an Renteneintrittsalter anpassen
Von Zobel sieht Handlungsbedarf: "Um die Sicherheit der Menschen in Bayern nicht zu gefährden" müssten Mitglieder so lange wie möglich im aktiven Dienst gehalten werden. Das zentrale Element der Gesetzesnovelle sei deshalb die Anpassung bei der Altersgrenze für den Feuerwehrdienst.
Aktuell endet der Feuerwehrdienst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs. Die neue Regelung sieht nun vor, dass die Altersgrenze dynamisch an das Renteneintrittsalter (aktuell 67 Jahren) angepasst wird. Außerdem kann der Feuerwehrdienst in Zukunft auf Antrag und nach Bewilligung des Kommandanten um drei Jahre verlängert werden, wobei eine Verlängerung mehrfach möglich ist.