
Es hat so gut geklungen: Für den Bebauungsplan für das erweiterte Wohngebiet "Hirtenpfad 2" wird das so genannte vereinfachte Verfahren angewendet, das vom Gesetzgeber eigentlich dazu gedacht ist, schneller für Wohnraum zu sorgen. Wenn ein reines Wohngebiet geplant ist, werden die Wege zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger verkürzt, wodurch sich auch eine Beschleunigung ergeben soll.
Doch trotz der Vereinfachung müssen umfangreiche naturschutzrechtliche Verfahren durchgeführt werden. Da steht der Schutz des Feldhamsters vorne an. Und daran hakt es beim Hirtenpfad 2 schon seit Längerem. Zwei mal im Jahr ist die so genannte "Hamsterprüfung" durchzuführen. Und bei einer dieser Prüfungen wurde ein Bau dieses Nagers gefunden - zwar aufgelassen und nicht im geplanten Baugebiet gelegen, aber doch als relevant für die Planung angesehen.
Nun müsste die Gemeinde eine Ersatzfläche für den Hamsterschutz ausweisen. Die müsste auch in der Nähe des Baugebiets liegen. Doch scheint es dafür kaum Möglichkeiten zu geben.
Das Problem beschäftigte erneut den Gemeinderat, der gar nicht erbaut war. Ratsmitglied Jürgen Kempf übte Kritik an der "starren Rechtsauslegung" der Behörden. Nun wird weiterhin angestrebt, möglichst schnell Hamsterflächen zu finden und dazu noch Landwirte, die bereit wären diese zu pflegen, und zwar per vertraglicher Bindung über Jahrzehnte. Es wird aber auch überlegt, wenn es in der Nähe des Baugebiets nicht gehen sollte, die Ausgleichsfläche in größerer Entfernung anzulegen. Das wäre mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.
Weitere Runde der Bürgerbeteiligung
Doch dies alles führe auf jeden Fall zu einer weiteren Verzögerung, worauf auch Planer Jürgen Bauer hinwies. Das Bebauungsplanverfahren, das in allen anderen Punkten bisher schon weit gediehen ist und sich von daher eigentlich in seiner letzten Phase befindet, sei unter diesen Voraussetzungen nicht fertig zu bringen. Hinzu komme, dass im kommenden Jahr andere Rechtsgrundlagen gelten, so dass doch wieder eine weitere Runde der Bürgerbeteiligung stattfinden muss.
Der Gemeinderat konnte nichts anderes tun, als die Sachlage zur Kenntnis zu nehmen. Bürgermeister Johannes Menth stellte noch fest: "Wenn ein vereinfachtes Verfahren schon so kompliziert ist, wie würde dann erst ein richtiges Verfahren aussehen?"
Gefragt wurde in der Sitzung auch, wie es um die schon länger geplanten verkehrsberuhigenden Maßnahmen bei den Siedlungsgebieten Hirtenpfad und Eichenpfad am nördlichen Rand des Ortes stehe. Dort wird vor allem die hohe Geschwindigkeit von Fahrzeugen beklagt, die aus Richtung Acholshausen in der Ort einfahren. Doch auch auf diesem Gebiet herrscht momentan Stillstand.
Schnell fahrende Autos als Gefahrenquelle
Die Straßenverkehrsbehörde ziehe nicht mit, berichtete Bürgermeister Menth. Die Gaukönigshöfer sehen die zu schnell fahrenden Autos als eine Gefahrenquelle für Fußgänger an, die die Acholshäuser Straße überqueren müssen. Betroffen davon sind auch viele Kinder auf dem Weg zu den Schulen oder auch kleine Kinder auf dem Weg vom Hirtenpfad zum Spielplatz, der sich am Rand des darunter gelegenen Siedlungsgebiets Eichenpfad befindet.
Zur Entschärfung der Situation war vor allem daran gedacht, Tempo 30 einzuführen, möglicherweise sogar als Zone, zusammen mit der Vorfahrtsregelung "rechts vor links" im gesamten Bereich. Dabei wäre außerdem zu erwarten, dass sich mit der Geschwindigkeit der Fahrzeuge auch deren Geräuschentwicklung verringere, was dem Immissionsschutz diene. Auf diese Notwendigkeit hatte im Anhörungsverfahren für den Bebauungsplan "Hirtenpfad 2" eine andere Behörde hingewiesen.
Doch momentan geht auch da nichts. Die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt argumentierte, dass es sich bei der Acholshäuser Straße nicht um eine reine Innerorts-, sondern eine Ortsverbindungsstraße handle. Durchgangsverkehr müsse dort gewährleistet sein. Und die Gemeinde dürfe dort nicht von sich aus einfach verkehrsrechtliche Anordnungen treffen.