Einer der im Notgefängnis in der Friesstraße Inhaftierten war der aus Italien stammende Albert Creach. Er ist am 15. Juli 1913 im italienischen Rora geboren, siedelte später nach Frankreich um, nahm die französische Staatsbürgerschaft an und lebte in Marseille. Creach besuchte sechs Klassen der Volksschule und war anschließend bis zu seinem 18. Lebensjahr als Büroangestellter tätig, danach betätigte er sich als Gelegenheitsarbeiter.
Am 2. Mai 1944 meldete er sich freiwillig zum Arbeitseinsatz im Deutschen Reich. So kam er nach Würzburg und wurde vom Arbeitsamt zu einer Firma in der Nürnberger Straße vermittelt. Er war im Gemeinschaftslager Mainau-/Eppstraße der Deutschen Arbeitsfront (DAF) am Ende der heutigen Frankfurter Straße unterhalb des Bürgerbräu-Geländes untergebracht.
Unentschuldigt nicht bei der Arbeit
Am 4. Juni 1944 schrieb der DAF-Lagerführer an die Gestapo, dass Creach zweimal mehrere Tage lang unentschuldigt nicht zur Arbeit gegangen sei. Außerdem seien bei ihm Landkarten und Zugfahrkarten gefunden worden. Zudem meldete der Lageführer, Creach habe Fluchtabsichten geäußert. Noch am gleichen Tag erfolgte Creachs Verhaftung als politischer Gefangener und er wurde wegen Arbeitsverweigerung und der Gefahr eines Fluchtversuchs im Gestapo-Notgefängnis in der Friesstraße inhaftiert.
Das Vernehmungsprotokoll vom 8. Juni 1944 dokumentiert seine Aussage, dass ihm bei der Arbeit eine Sauerstoffflasche auf den Fuß gefallen sei und er vom Lagerarzt krankgeschrieben worden sei. Danach habe er Beschwerden im Fuß gehabt und sei deswegen nicht zur Arbeit gegangen. Beim Lagerführer habe er sich nicht gemeldet, weil ihm die entsprechende Vorschrift nicht bekannt gewesen sei. Die Fahrkarten habe er nicht benutzt und die Landkarten hätten nichts mit Fluchtgedanken zu tun. Das Verhör endete mit der Androhung, dass er bei erneuter Beanstandung mit strengsten Maßnahmen bis hin zur Einweisung in ein Konzentrationslager zu rechnen habe.
Nach der Schutzhaft ins KZ
So kam es dann auch: Am 23. Juni wurde er in Schutzhaft genommen und in ein KZ eingewiesen. Creach gab zu Protokoll, er habe früher nur wenig gearbeitet, weshalb er Arbeit nicht gewöhnt sei, er wolle sich aber in Zukunft bessern. Das amtsärztliche Zeugnis vom 27. Juni 1944 bescheinigte Creach einen verringerten Kräftezustand, aber keine Anzeichen von Krankheiten oder Mängeln. Deshalb wurde er für haft-, transport-, arbeits- und lagerfähig erklärt. Am 31. August 1944 wurde er ins KZ Dachau gebracht. Am 14. September folgte die Überstellung ins Außenlager Melk des KZ Mauthausen. Dort wurde Creach am 2. Februar 1945 ermordet.