Noch immer gehen Spendenanfragen von den Teams in karitativen Einrichtungen und Betreuungsbüros bei der Aktion Patenkind ein und damit auch Schilderungen von besonderen Fällen. Einer handelt von einer Frau um die 60 Jahre, die seit einer Weile allein lebt, wenig Kontakt zu anderen und nach ihrer Scheidung gar keinen familiären Kontakt mehr hat. Anna S. (Name geändert) bezieht aufgrund einer psychischen Erkrankung Erwerbsminderungsrente und Sozialhilfe. Von diesem Geld zahlt sie regelmäßig Schulden ab, die während ihrer Ehe entstanden sind. Sie bedauert ungemein, sich früher zu wenig um finanzielle Angelegenheiten gekümmert zu haben und möchte "nie mehr in eine Schuldenfalle tappen", hat sie gegenüber ihrer Betreuerin glaubhaft versichert.
Doch Frau S. hat nicht nur finanzielle, sondern seit langem auch erhebliche gesundheitliche Probleme. Diese könnte sie durch die Anschaffung eines neuen Bettes und einer guten Matratze – wofür das Geld nicht reicht - zumindest etwas verringern. Oder auch durch Krankengymnastik, die ihr verschreiben wurde. Allerdings nimmt sie diese aus zwei Gründen nicht in Anspruch: "Die Zuzahlung und die Fahrten mit dem Öffentlichen Nahverkehr zur Physiotherapiepraxis überschreiten ihr mageres Budget erheblich", erklärt ihre Betreuerin.
Zu gerne hätte sie für die bedürftige Frau einen Zuschuss für ein neues Bett. "Und wenn das nicht geht, dann liebend gerne einen Gutschein für Lebensmittel oder Bekleidung. In den Vorjahren wurde meine Klientin immer wieder von der Aktion Patenkind bedacht, sodass sie sich zu Weihnachten kleine 'Extras' wie gutes Essen und Trinken, sogar mal einen neuen Schlafanzug leisten konnte. Das hat sie sehr gefreut und in ihrer schwierigen Situation aufgebaut." Auch in diesem Jahr sorgt die Aktion Patenkind der Mediengruppe Main-Post dafür, dass das Fest für Frau S. etwas freundlicher wird.
Wie Sie für die Aktion Patenkind spenden können
IBAN: DE56 7905 0000 0042 0121 61. Falls eine Spendenquittung (ab 300 Euro) gewünscht wird, bitte die genaue Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) in der Zeile „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsauftrag angeben. Bei Spenden bis 300 Euro ist der Bankauszug als Nachweis für das Finanzamt ausreichend.