Alleinerziehende Mütter oder Väter sind oftmals finanziellen, gesundheitlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Vor allem Frauen haben ein hohes Armutsrisiko, denn in 90 Prozent der Fälle leben die Kinder unter 18 Jahren bei ihnen. Zudem liegt das Risiko, depressiv zu werden, bei ihnen im Vergleich zu Müttern, die in einer Partnerschaft leben, um das Dreifache höher.
Diese Angaben des Bundesministeriums für Forschung und Bildung decken sich mit den Erfahrungen der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Eine Mitarbeiterin eines der karitativen Beratungsdienste schilderte der Patenkind-Redaktion einen konkreten Fall und bat für die ihr seit langem bekannte Familie erneut um Hilfe.
Gut gelaufen sei es in dieser vierköpfigen Familie schon eine ganze Weile nicht mehr. Doch seit der Trennung der Eltern Ende letzten Jahres haben die Probleme noch weiter zugenommen. "Die Frau ist mit den beiden Kindern im Grundschulalter allein und hat eine schwere Depression entwickelt." Es falle ihr unendlich schwer, den Alltag zu bewältigen. Das habe viele Folgen: Sie könne sich um finanzielle Angelegenheiten nur mehr schlecht als recht kümmern und habe aufgrund der Erkrankung ihren Job verloren.
Damit nicht genug, hat die Familie durch einen Wohnungsbrand fast alles verloren: Kleidung, Schulsachen, Bücher, persönliche Gegenstände, Erinnerungsstücke… "Im vergangenen Jahr hat die Familie zu Weihnachten von der Aktion Patenkind Lebensmittelgutscheine erhalten und sich sehr darüber gefreut. Die Kinder erzählten später begeistert vom richtig leckeren Essen." Das war "für sie etwas ganz Besonderes und zählt zu ihren schönen Erinnerungen", habe die Mutter ihr berichtet, erzählt die Sozialarbeiterin. Damit sich die Familie auch an dieses Weihnachtsfest erinnert, unterstützt sie die Aktion Patenkind der Mediengruppe Main-Post in diesem Jahr nochmals.
Wie Sie für die Aktion Patenkind spenden können
IBAN: DE56 7905 0000 0042 0121 61. Falls eine Spendenquittung (ab 300 Euro) gewünscht wird, bitte die genaue Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) in der Zeile „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsauftrag angeben. Bei Spenden bis 300 Euro ist der Bankauszug als Nachweis für das Finanzamt ausreichend.