Der Protest vor dem weißrussischen Honorarkonsulat in Würzburg vor einer Woche hat für den Bayerischen Journalisten-Verband (BJV) ein rechtliches Nachspiel. Weil er die Aktion gegen die Verfolgung von Journalisten in Belarus bei der Stadt Würzburg nicht als Versammlung angezeigt hatte, droht ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro. Polizei, Stadt und BJV bestätigen den Vorgang. Eine Anhörung läuft.
Delegation des Journalisten-Verbandes vor dem weißrussischen Konsulat
Wie berichtet, hatte sich eine zehnköpfige Delegation des Journalisten-Verbandes am Würzburger Hubland vor dem Bürohaus getroffen, in dem der weißrussische Honorarkonsul Markus Burtscher seinen Sitz hat. Ihm wollte man ein Protestschreiben zur kritischen Menschenrechtssituation in Belarus übergeben. Zu einem Gespräch kam es nicht.
Er sei am vergangenen Freitag nicht in Würzburg, sondern auf diplomatischer Dienstreise gewesen, beteuert Geschäftsmann Burtscher auf Anfrage. Außerdem betreibe man wegen Corona derzeit keinen "Parteienverkehr". Bereits im Vorfeld hatte er den BJV in einem Schreiben auf die weißrussische Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in München verwiesen.
Konsul als "Mietmaul" des Diktators kritisiert
Als Protest und Zeichen der Solidarität mit verfolgten und inhaftierten Journalisten in Belarus ließen die BJV-Vertreter bei der Aktion 100 rote und weiße Luftballons in den Himmel steigen. Den Konsul bezeichnete Wolfgang Grebenhof, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes, unter anderem als "Mietmaul des weißrussischen Diktators Lukaschenko".
In dieser Woche dann meldete sich die Polizei beim BJV-Vorsitzenden Michael Busch: Verdacht einer Ordnungswidrigkeit, weil man das Ordnungsamt vorab nicht über die Aktion informiert habe. Busch zeigt sich "irritiert" ob der Überprüfung, räumt aber das Versäumnis ein. "Hinfahren, aussteigen, Brief übergeben und wieder heimfahren - das haben wir nicht annähernd als Versammlung gesehen."
Sollte es zu einer Strafe kommen, werde man sie akzeptieren, sagt Busch. "Das ist der rechtsstaatliche Prozess. Wir leben in einem Land, in dem er funktioniert. In Belarus wäre ein solcher Protest nicht möglich." Warum aber wurde die Polizei überhaupt tätig? Der BJV-Chef geht davon aus, dass Konsul Burtscher die Stadt und die Polizei darauf hinwies. Burtscher bestreitet dies.
Honorarkonsul und Polizei dementieren
"Ich habe in meiner Funktion als Honorarkonsul keine Meldung bezüglich der BJV-Aktion an die Polizei Würzburg durchgeführt", so seine Antwort an die Redaktion. Es liege keine Anzeige vor, heißt es von Seiten der Polizei. Man sei von Amts wegen tätig geworden, sagt Sprecher Björn Schmitt.
Allein aufgrund der Berichterstattung in der Presse sei man auf den Vorgang aufmerksam geworden. Dass es sich um eine "Versammlung" gehandelt haben könnte, habe man aus dem von dieser Redaktion veröffentlichten Foto geschlossen. "Ein Versammlungscharakter war sofort klar zu erkennen", sagt Schmitt.
Abgebildet waren auf dem Foto die BJV-Vertreter in einheitlichen Protest-Shirts und mit Luftballons. Da man keine Kenntnis von der Aktion gehabt habe, habe man bei der Stadt als zuständige Behörde nachgefasst, begründet Schmitt das Vorgehen. Es sei wichtig, dass die Polizei über bevorstehende Aktionen oder Kundgebungen informiert sei, um mögliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Versammlungsgesetz: "Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung"
Rein rechtlich ist eine Versammlung definiert als "Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung". Wer eine solche unter freiem Himmel plant, muss darüber rechtzeitig vorher die zuständige Behörde informieren.
Im Rathaus wird man nun den Fall prüfen und über ein Bußgeld entscheiden. Es kann bis zu 3000 Euro betragen, auch eine Einstellung oder eine unentgeltliche Verwarnung sind denkbar. "Wir warten auf die Unterlagen der Polizei", sagt Stadtsprecher Christian Weiß. Bis zur Entscheidung dürften einige Wochen vergehen.
Es ist nicht die Aufgabe eines Honorarkonsuls Protestbriefe nach Weißrussland zu leiten.
Da hätte man sich schon an den Generalkonsul wenden müssen.
Der Protestort war somit auch der Falsche.
Da kommt schon der Verdacht auf, dass die Justiz einer gewissen Gesinnung nachgibt...
Mietmaul = Beleidigung, öffentliche Verdächtigung des Konsuls der Anzeigeerstattung trotz eindeutiger Aussage durch die Polizei = Verleumdung. Das Verhalten eines Häufleins Verbandsfunktionäre schadet dem Ansehen und der Glaubhaftigkeit einer großen Mehrzahl journalistischen Zunft.