Ein Zimmer in Davids Wohnung ist nur wenige Klicks entfernt. Wer dort übernachten möchte, gibt via Online-Anfrage Bescheid, wann er kommen will. Sofern David zustimmt, bekommt der Gast Adresse, Schlüssel und Zutritt zu dem Zimmer mit Bett, Tisch und Fernseher.
30 Euro je Nacht kostet die Übernachtung in Davids privater Wohnung in der Würzburger Innenstadt. Interessenten finden das Angebot im Internet auf Airbnb. Die Plattform aus den USA ermöglicht es Privatpersonen Zimmer oder ganze Wohnungen an Touristen oder Geschäftsreisende zu vermieten. Mindestens 150 bis 200 Euro verdient David mit dem Zimmer nach eigenen Angaben jeden Monat. „Ich bin nicht darauf angewiesen, aber das Geld ist ein willkommener Zuschuss zur Miete“, sagt der alleinstehende 34-Jährige, der im Außendienst arbeitet und selber nicht oft in seiner Wohnung ist.
Steuervorteile gegenüber Hotels
Nach Angaben von Airbnb gibt es in der Region Würzburg 170 solcher Unterkünfte, die Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 124 Prozent gestiegen. Grund genug für den Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), sich das Konzept genauer anzuschauen. „Airbnb ist ein neuer Mitbewerber, der aber andere Wettbewerbsvoraussetzungen hat als wir“, sagt Michael Berghammer vom DEHOGA Unterfranken. Der Verband kritisiert, dass private Vermieter nicht dieselben Bedingungen erfüllen müssen wie Hotels: „Sie zahlen in der Regel keine Steuern auf die Übernachtungen und müssen keine Vorgaben, etwa zum Brandschutz, einhalten.“
Für David ist Airbnb einfach eine Möglichkeit, interessante Leute zu treffen. „Ich hatte schon Spanier und Schweden hier, die sich Würzburg übers Wochenende angeschaut haben oder eine Frau, die hier ein Vorstellungsgespräch hatte.“ Sein freies Zimmer dauerhaft an Studenten zu vermieten, ist aber keine Option für ihn.
Davids Vermieterin weiß nichts von seiner Tätigkeit auf Airbnb. Deshalb möchte David im Artikel nicht mit richtigem Namen genannt werden. „Mir ist bewusst, dass ich eigentlich die Erlaubnis der Vermieterin brauche. Aber ich habe Angst, dass sie nicht zustimmt und das Vermieten aufgeben möchte ich nicht“, sagt er. Dass so eine unerlaubte Untervermietung heikel werden kann, weiß der Jurist des Würzburger Mieterbundes Edgar Hein. „Das kann schnell bis zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. Dabei gilt: Je gewerblicher die Untervermietung, desto kritischer wird es für den Mieter.“ Wer eine Wohnung also einzig anmietet, um sie an wechselnde Übernachtungsgäste unterzuvermieten, hätte mit schwereren Folgen zu rechnen.
Kontakt zu echten Würzburgern
Ähnlich sieht das auch Berghammer: „Dass man sich übers Internet organisiert und sich mal mit einem leerstehenden Zimmer aushilft, ist nicht verwerflich. Es wird nur zum Problem, wenn das Konzept gewerblich genutzt wird.“ Hier sieht Berghammer die Kommune in der Pflicht. „Es ist die Aufgabe der Politik darauf zu achten, dass gesetzliche Pflichten, wie Steuern zahlen, auch bei solchen neuen Geschäftsmodellen erfüllt werden.
“ In Amsterdam gibt es so seit Anfang des Jahres eine Einigung zwischen der Stadt und Airbnb. Die schließt ein, dass Airbnb eine Art Hotelsteuer bei den Vermietern einsammelt, die der Stadt zu Gute kommt. Von den Besuchern profitiert diese sowieso: Wenn man Studien glauben kann, bleiben Airbnb-Gäste länger in der Stadt als Hotelgäste.
Auch für Touristen hat der Aufenthalt in einer Privatwohnung Vorteile, auf Davids Profil stehen zahlreiche positive Bewertungen. Ein richtiges Zuhause und Kontakt zu echten Würzburgern statt eines kalten Hotelzimmers – auf lange Sicht wird man sich wohl auch in der Region auf das neue Modell einstellen müssen.
Übernachtungstrend Airbnb
Die Abkürzung „Airbnb“ steht für „Air bed and breakfast“, also Luftmatratze und Frühstück. Neben Airbnb gibt es im Internet weitere Portale mit ähnlichem Konzept, wie die deutschen Anbieter 9flats oder Wimdu. In Großstädten ist das Konzept teils heftig umstritten. Die Kritik: Die Ferienwohnungen verknappen den sowieso schon raren Wohnraum noch weiter. Airbnbs Heimatstadt San Francisco hat die Anzahl der Übernachtungen in Wohnungen, in denen der Vermieter nicht selber lebt, deshalb auf 90 pro Jahr beschränkt. Text: tbe