Die Ahmadiyya-Gemeinde plant den Bau eines Gebäudes mit einem Versammlungsraum neben der Moschee in der Edith-Stein-Straße.
Dafür machten die Mitglieder des Bau- und Ordnungsausschusses den Weg frei. Kämmerer Robert Scheller stellte das Projekt kurz vor. Der Hintergrund für den Bauantrag sei, dass der Imam als Gemeindevorsteher neben der Moschee auch wohnen solle.
Kirchliche Nutzung vorgesehen
Die Nutzung für „kirchliche“ Zwecke sei im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen, ist der Verwaltungsvorlage zu entnehmen. Der Imam hat gemäß islamischen Lehren die Aufgabe, die Moschee für die Gemeindemitglieder und etwaige Besucher stets zugänglich zu halten.
Und so ist die ständige Anwesenheit einer Person in der Moschee, die auch Aufsichtsaufgaben übernehmen kann, erforderlich. So stellt die Bauverwaltung den funktionalen Zusammenhang zwischen der geplanten Wohnung und der bereits genehmigten Moscheenutzung her.
Wohnung für den Imam
Die Wohnung soll ausschließlich für den Imam und seine Familie sein und werde nicht extern vermietet oder genutzt. In der Moschee und in dem Versammlungsraum würden laut Verwaltung keine Parallelveranstaltungen stattfinden.
Die bereits für die Moschee genehmigten, vorhandenen 23 Stellplätze decken den tatsächlichen Bedarf ab. Für die Betriebswohnung würde ein zusätzlicher Stellplatz auf dem Grundstück errichtet.