Ab Montag, 25. April, wird die Zugangsregelung für das Landratsamt Würzburg und alle seine Außenstellen so abgeändert, dass eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken besteht. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung des Landratsamtes entnommen.
Die Zugangsregelung gilt sowohl für die Belegschaft als auch für Besucherinnen und Besucher. Die bisherige Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ist damit hinfällig. Hintergrund dieser Änderung ist eine entsprechende Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat für bayerische Behörden, die auch Dr. Johann Löw, Leiter des Gesundheitsamtes für Stadt und Landkreis Würzburg, unterstützt: „Durch das Tragen von medizinischen Masken wird das jeweilige Gegenüber geschützt. Die sogenannten OP-Masken sind zum Einmalgebrauch vorgesehen, können bei kurzer Tragedauer aber auch mehrfach genutzt werden. Wer zusätzlich sich selbst schützen möchte, ist mit dem freiwilligen Tragen einer FFP2-Maske gut beraten.“
Die weiteren Zugangsregelungen für das Landratsamt Würzburg bleiben unverändert bestehen: Der Zutritt für Besuchende ist weiterhin nur mit Termin möglich. Und der Zugang zum Haus I am Standort Zeppelinstraße 15 erfolgt ausschließlich über den Besucherparkplatz, der Eingang wird weiter von der Security kontrolliert.