Die Gemeinde Güntersleben führt die gesplittete Abwassergebühr ein. Der Gemeinderat hat dies einstimmig entstanden. Demnach sollen künftig für das Schmutzwasser aus den Haushalten sowie das über den Kanal entsorgte Regenwasser getrennte Gebühren erhoben werden. Dies soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschehen. Bislang wird in Güntersleben die Abwassergebühr ausschließlich auf Grundlage des Frischwasserverbrauchs berechnet. Diesem Vorgehen fehlt seit 2005 die Rechtsgrundlage.
Die Gemeinde muss handeln. Dies betonte Dr. Heinrich Schulte in seinem Vortrag vor dem Gemeinderat. Ein Gebührenzahler, der gegen den Gebührenbescheid gerichtlich vorgeht, hätte gute Chancen. Es bestehe die Gefahr, dass die Gebührensatzung auf einen Schlag ihre Geltung verliert, erklärte er. Sein in Veitshöchheim ansässiges Büro zur Kommunalberatung hat Erfahrung mit der Umstellung der Abwassergebühr: Es habe bisher gut 550 bayerische Kommunen hierbei unterstützt.
In Bayern ist die Umstellung dennoch noch nicht flächendeckend erfolgt. Die Gemeinde scheuten oft den damit verbundenen Aufwand und Ärger. Ausgenommen seien nur Gemeinden, die weniger als zwölf Prozent ihrer Gebühren für die Regenwasserentsorgung aufbringen, so Schulte. Im Falle Güntersleben dürfte der Wert jedoch beinahe doppelt so hoch liegen. Dies liegt an den Mischwasserkanälen, die das Regenwasser gemeinsam mit dem Schmutzwasser über die Kläranlage entsorgen.
Die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr soll für eine gerechtere Verteilung der Gebühren sorgen. Bei dem bisherigen System sind etwa Einkaufsmärkte zum Teil deutlich gegenüber Familien-Hausbesitzer begünstigt. Auch Landwirte profitieren, so weit sie große Mengen Abwasser einleiten. "Die Gebührenhöhe, wie sie beim Kämmerer ankommt, bleibt gleich, wird aber anders verteilt", erklärte der Experte. Die Gesamthöhe der Gebühren von 440.000 Euro wird aufgeteilt. Die bisherige Abwassergebühr wird in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt
Die Schmutzwassergebühr soll deutlich niedriger sein als die heutige Abwassergebühr. Schulte schätzt, dass sie etwa 70 Cent pro Kubikmeter geringer ist und 1,79 Euro beträgt. Dafür gibt es mit der Niederschlagswassergebühr eine zusätzliche Gebühr. Sie soll bei 0,21 Cent pro Quadratmeter liegen und erfasst die versiegelte Fläche, die Regenwasser in den Kanal abführt. Dabei spiele die Versiegelungsart keine Rolle. Entscheidend sei, ob die Fläche bei Starkregen Wasser einleiten könnten. "Der Großteil der Kosten entsteht bei der Entwässerung durch Starkregen, ob sie eine gewisse Rückhaltewirkung besitzt oder nicht, spielt keine Rolle."
Bei der Erfassung der gebührenpflichtigen Flächen geht das Büro von digitalen Karten aus. In einem zweiten Schritt werden zur genaueren Abstimmung die Eigentümer einbezogen. Die Gebühr kann sich ändern, wenn der Eigentümer eine Fläche entsiegelt. Denkbar ist, das Regenwasser in Gräben oder Bäche abzuleiten, in Teiche, Grünflächen oder Zisternen. Die Gemeinde hat hier Spielraum, über die Satzung Einfluss zu nehmen. Die neue Niederschlagswassergebühr dürfte daher den Gemeinderat noch öfters beschäftigen.