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Aub
Abbruch eines Gebäudes im Altstadtensemble möglich?
Darf möglicherweise auch abgebrochen werden: das aktuell leerstehende Wohn- und Geschäftshaus am Auber Marktplatz. Eine Renovierung erscheint derzeit wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Foto: Alfred Gehring | Darf möglicherweise auch abgebrochen werden: das aktuell leerstehende Wohn- und Geschäftshaus am Auber Marktplatz. Eine Renovierung erscheint derzeit wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Alfred Gehring
 |  aktualisiert: 22.01.2024 02:52 Uhr

Darf im denkmalgeschützten Altstadtensemble ein Gebäude auch einmal abgebrochen werden? Zumindest für das Gebäude Marktplatz 16 in Aub ist diese Frage relevant. Für dieses Gebäude wollte die Stadt Aub im Rahmen des Projektes "Aufmass" ebenfalls Nutzungskonzepte ausarbeiten und zu dokumentieren. Bei näherer Untersuchung stellte sich aber heraus, dass das aus dem 17. Jahrhundert stammende Gebäude wirtschaftlich sinnvoll nicht mehr zu renovieren ist, zumal es in der Vergangenheit mehrfach umgestaltet wurde. Zudem müssten bei der Renovierung 70 bis 80 Prozent der Bausubstanz ausgetauscht werden. Die Denkmalbehörde würde deshalb neben der Renovierung auch dem Abriss des Gebäudes, das sich im Privatbesitz befindet, zustimmen.

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