Aub
Abbruch eines Gebäudes im Altstadtensemble möglich?
Darf im denkmalgeschützten Altstadtensemble ein Gebäude auch einmal abgebrochen werden? Zumindest für das Gebäude Marktplatz 16 in Aub ist diese Frage relevant. Für dieses Gebäude wollte die Stadt Aub im Rahmen des Projektes "Aufmass" ebenfalls Nutzungskonzepte ausarbeiten und zu dokumentieren. Bei näherer Untersuchung stellte sich aber heraus, dass das aus dem 17. Jahrhundert stammende Gebäude wirtschaftlich sinnvoll nicht mehr zu renovieren ist, zumal es in der Vergangenheit mehrfach umgestaltet wurde. Zudem müssten bei der Renovierung 70 bis 80 Prozent der Bausubstanz ausgetauscht werden. Die Denkmalbehörde würde deshalb neben der Renovierung auch dem Abriss des Gebäudes, das sich im Privatbesitz befindet, zustimmen.
Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
14 TAGE GRATIS testen
- Alle Artikel in der App lesen
- Bilderserien aus Mainfranken
- Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
- Jederzeit monatlich kündbar
Sie besitzen ein tägliches Zeitungsabo?
Dann ist der Zugang für Sie gratis.
Ergänzen Sie dazu Ihre Kundennummer nach erfolgreicher Registrierung in der App unter Profil / Daten bearbeiten.