Die Regierung von Unterfranken fördert im vergangenen Jahr unterfränkische Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen mit rund 865.000 Euro. Wie die Regierung in einer Pressemitteilung berichtet, gingen 634.809 Euro an freie Träger und 229.716 Euro an kommunale Träger.
An freien Trägern wurden gefördert: Caritasverband für den Landkreis Aschaffenburg e.V. 88.802 Euro, Caritasverband für die Stadt Aschaffenburg e.V. 50.985 Euro, Caritasverband für den Landkreis Rhön-Grabfeld e.V. 44.919 Euro, Caritasverband für den Landkreis Bad Kissingen e.V. 44.919 Euro, Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. 58.218 Euro, Caritasverband für den Landkreis Haßberge e.V. 40.215 Euro, Diakonisches Werk Kitzingen e.V. 79.322 Euro, Diakonisches Werk Würzburg e.V. 95.280 Euro, Aktionsgemeinschaft Sozialisation e.V. Würzburg 9985 Euro und Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg 122.164 Euro.
Zuwendungsempfänger in kommunaler Trägerschaft waren 2020: Stadt Schweinfurt 99 494 Euro, Landkreis Main-Spessart 79 836 Euro und Stadt Würzburg 50 386 Euro. Wie die Regierung in ihrer Pressemitteilung erläutert, unterstützt der Freistaat Bayern mit diesem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte, die im Zusammenwirken mit den freien Trägern der Jugendhilfe Beratungsstellen für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorhalten. Die Mittel stammen aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Erziehungsberatungsstellen, so die REgierung weiter, sind Teil der örtlichen psychosozialen Grundversorgung und der Krisenhilfe für junge Menschen und Familien. Eltern, sonstigen Erziehungsberechtigten, Familien und jungen Menschen werden Beratung sowie pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen angeboten. Die Hilfe verfolgt das Ziel zur Lösung persönlicher und intrafamiliärer Probleme sowie solcher des sozialen Umfeldes. Die Ratsuchenden sollen bei der eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder-)Aufbau förderlicher Sozialisations- und Erziehungsbedingungen unterstützt werden.
Leistungsinhalte dieser Beratungsstellen sind laut Regierung unter anderem: Förderung, Verbesserung, Stabilisierung der Entwicklung und sozialen Integration von jungen Menschen auch mit besonderen Schwierigkeiten oder belastenden Erlebnissen, wie seelischer, körperlicher sowie sexueller Gewalt kurzfristige Krisenintervention, Klärung und Unterstützung bei der Bewältigung intrafamiliärer Beziehungskonflikte oder partnerschaftlicher Konflikte der Eltern und ihre Auswirkungen auf die Kinder, insbesondere bei Trennung oder Scheidung, Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit, Präventive Multiplikatorenarbeit, insbesondere Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Familienbildungsstätten, Frühförderstellen, Familiengerichten und Selbsthilfegruppen (zum Beispiel Alleinerziehende, Pflege- und/oder Adoptiveltern) sowie Sozialraumorientierung, Unterstützung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge, bei der kindgerechten Durchführung der Umgangsregelungen und der Anbahnung von Besuchskontakten (Sorgerechts- und Umgangsmediation), präventive Förderung der Erziehung in der Familie, Kooperation mit anderen relevanten Fachrichtungen (z.B. Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeuten).
Zu den Förderrichtlinien und der Förderhöhe schreibt die Regierung, dass für die staatliche Förderung die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 05. Januar 2017 maßgebend ist. Die Förderung erfolgt demnach ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Gefördert werden die Personalkosten des hauptamtlichen Fachpersonals auf der Grundlage von Festbeträgen.