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Hettstadt
545 Unterschriften für den Erhalt der Spielplätze
In Hettstadts Rathaus übergaben die Initiatoren Michael Bauer (links) und Daniel Haberkorn (rechts) eine 545 Unterschriften umfassende Liste für ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Spielplätze "Hoffeld/Kalter Rain" und "Altensteig/An den Bergtannen" an Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (Mitte).
Foto: Herbert Ehehalt | In Hettstadts Rathaus übergaben die Initiatoren Michael Bauer (links) und Daniel Haberkorn (rechts) eine 545 Unterschriften umfassende Liste für ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Spielplätze "Hoffeld/Kalter ...
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 01.11.2020 02:14 Uhr

Deutlicher hätte der Protest der Bevölkerung in Hettstadt kaum zum Ausdruck kommen können zur geplanten Umwandlung der Spielplätze "Hoffeld/Kalter Rain" und "Altensteig/An den Bergtannen" zu Baugrundstücken. Exakt 545 Unterzeichner umfasst die Unterschriftenliste zu einem Bürgerbegehren, das von Michael Bauer und Daniel Haberkorn initiiert worden war gegen den in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss des Gemeinderates.

Am Dienstagabend übergaben die beiden Initiatoren im Rathaus die Unterschriftenliste an Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (Parteilos). "Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens" heißt es hierzu in Artikel 18a Absatz 8 der Bayerischen Gemeindeordnung.

Unterschiedliche Interessen

Bei der Übergabe der Unterschriftenliste räumte Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher "unterschiedliche Interessen und folglich auch unterschiedliche Sichtweisen ein". Jedoch hob Rothenbucher "einen sachlichen Kontakt auf Augenhöhe hervor seit der Beschlussfassung". Durch die Sammlung der Unterschriften als Grundlage eines Bürgerentscheides habe sich viel Dialog und Austausch ergeben mit Für und Wider, aber auch Angeboten zu aktiver Mitgestaltung, resümierte Initiator Michael Bauer die letzten Tage und Wochen.

Im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am 7. Oktober hatte sich Hettstadts Gemeinderat ohne Beteiligung der Bevölkerung unter dem pauschalen Tagesordnungspunkt "Grundstücksangelegenheiten" mehrheitlich für die Umwandlung der beiden Spielplätze "Hoffeld/Kalter Rain" und "Altensteig/An den Bergtannen" zu Baugrundstücken ausgesprochen. In den Folgetagen gelangte das Abstimmungsergebnis jedoch schnell an die Öffentlichkeit. Die Hiobsbotschaft für viele Kinder und Eltern verbreitete sich im Ort über soziale Netzwerke wie ein Lauffeuer. Durch ein von Michael Bauer initiiertes Bürgerbegehren soll die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses verhindert werden.

Bürgerbegehren

Der Gemeinderat muss nun innerhalb eines Monats die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen. Diese ist abhängig von der Anzahl der Unterschriften. Nach der Bayerischen Gemeindeordnung kann ein Bürgerbegehren nur von Personen unterzeichnet werden, die am Tag der Einreichung des Bürgerbegehrens Gemeindebürger sind. Mit entscheidend für die Zulassung ist die Unterzeichnung durch zehn Prozent der Bevölkerung. Zum Jahresende 2019 lag die Einwohnerzahl bei 3625.
Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden.
Quelle: ehe
 
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  • georg-ries@web.de
    Da beherrscht die Bürgermeisterin die Grundbegriffe des Gemeinderechts nicht! Öffentlichkeit von Sitzungen ist ein wichtiger Punkt und im Gesetz verankert. Wer da mit Datenschutzgrundverordnung argumentiert hat entweder keine Ahnung oder ist ziemlich dreist! Viel Erfolg den Initiatoren!
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